Verbesserungen für Verbraucher – Neues Telekommunikationsgesetz

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Viele Verbraucher haben es vielleicht noch nicht zur Kenntnis genommen, aber am 10.Mai ist ein Gesetz in Kraft getreten, das endlich einmal den Menschen nützt, was ja oft nicht der Fall ist, wenn die Politik Gesetze verabschiedet. Vielleicht auch deshalb hat man versucht, es zu bewerben, denn allzu oft lässt man es lieber, wegen der von vielen Seiten zu erwartenden Kritik.

Lange wurden Verbesserungen gefordert, auch, um die Abzocke in Warteschleifen, die den Verbraucher mehr kosteten, als sie ihm nutzten. Schließlich erkannte auch die Politik, ein neues Telekommunikationsgesetz musste her.

Und die Verbesserungen sind deutlich erkennbar, denn endlich wurde geregelt, dass Anrufe auf Sonderrufnummern, die vorerst in eine Warteschleife gelegt werden, weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz, noch aus dem Mobilfunknetz Kosten verursachen dürfen.

Aber, auch Menschen, die umziehen oder den Telefonanbieter wechseln wollen, haben dadurch große Vorteile. Oft kam es in solchen Fällen nämlich zu langen Wartezeiten, und plötzlich war man für seine Mitmenschen nicht mehr erreichbar, oder gar als moderner Wutbürger der heute so wichtigen Informationsquelle Internet beraubt.

Das soll ab sofort anders sein, innerhalb eines Tages muss die Erreichbarkeit gewährleistet sein. Und 24 Stunden, die verkraftet auch der informationsdurstigste Netzjunkie. Auch die Mitnahme der eigenen Rufnummer ist jetzt endlich innerhalb dieses Zeitraums und sogar vor Vertragsablauf möglich.

Speziell bei einem Umzug und dem dadurch unter Umständen fälligen Anbieterwechsel steht also nichts mehr im Weg, selbst dann nicht mehr, wenn der Anbieter am neuen Wohnort eigentlich die bisherige Leistung nicht erbringen könnte. Der Vertrag darf sich dann nicht mehr automatisch verlängern, wie es bisher oft der Fall war, wenn man quasi in einen anderen Tarif zu wechseln gezwungen war.

Kann der Anbieter die Leistung gar nicht erbringen, so ist der Kunde ab sofort berechtigt, jeden Vertrag, egal, wie lange die Laufzeit in der Zukunft liegt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Womit wir nicht sagen wollen, man solle umziehen, wenn ein Anbieter zu teuer ist …

 

©denise-a. langner-urso