Abschiebearzt geht straflos aus
Frankfurt, den 14.08.2009
Das Amtsgericht Frankfurt hat heute den Facharzt für Psychiatrie Heinrich W. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. W. habe in erheblichem Maße seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt, indem er den kurdischen Abschiebehäftling Mustafa Alcali nach einem einzigen Gespräch als nicht suizidgefährdet einstufte. Dabei sei der Grundsatz der Psychiatrie missachtet worden, das eine länger dauernde Beobachtung Voraussetzung einer aussagekräftigen Diagnose ist. Dieses Fehlverhalten sei jedoch nicht die direkte und eindeutige Ursache für den Suizid Alcalis gewesen. Vielmehr habe der Arzt den weiteren Fortgang der Ursachenkette bis zum Tode nicht mehr wesentlich beeinflussen können.
Ein bezeichnendes Licht warf das Verfahren auf die Organisationsmängel der medizinischen Versorgung im hessischen Justizvollzug. Einer der Sachverständigen wies in seiner Aussage auf die Summe von Fehlern in der Organisation des Arbeitsablaufes hin. Obwohl alle fachlich ausgebildeten Ärzte, die in der Klinik tätig waren, im Urlaub waren, als Alcali in das Haftkrankenhaus Kassel überstellt wurde, sollte psychiatrisch behandelt werden. Der Angeklagte, 79 Jahre alt, musste mit einer 12-Stunden-Stelle de facto den gesamten psychiatrischen Sachverstand der Einrichtung vertreten.
Die Überstellung in die JVA Frankfurt, wo Alcali sich schließlich das Leben nahm, erfolgte an einem Freitag und das zu einer Zeit, wo kein Facharzt greifbar war. So blieb W.s Diagnose unhinterfragt. Nach einem kurzen Telefonat eines Allgemeinmediziners wurden starke Psychopharmaka abrupt abgesetzt, ein Kunstfehler. Die vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass ein Beschluss des Landgerichtes Hanau möglicherweise ebenso ein Beitrag zum Suizid Alcalis war. Drei Berufsrichter hatten offenbar nicht wahrgenommen, dass die Diagnosen der Ärzte völlig voneinander abwichen und deshalb dem Antrag des Rechtsanwaltes folgend ein Obergutachten hätte veranlasst werden müssen.
Nachdem im Verfahren die Kette der Verantwortungslosigkeiten im hessischen Justizvollzug immerhin herausgearbeitet werden konnte, stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Der hessische Justizminister Banzer muss klarstellen, ob die Schnittstellenproblematiken, die Mängel in der medizinischen Dokumentation und der Organisationsabläufe heute beseitigt sind.
Nur am Rande berührt hat dieser Prozess das Milieu, in dem sich der tödliche ärztliche Dilettantismus abspielte: Wo Abschiebungen vorbereitet werden, blüht die Zunft der begnadeteten Schnelldiagnostiker. Es erscheint im Rückblick geradezu unglaublich, dass ein 79jähriger Psychiater mit einem 12-Stunden-Arbeitsvertrag für die psychiatrische Versorgung mehrerer Justizvollzugsanstalten zuständig war. Das Fazit zieht PRO ASYL unter Nutzung einer leicht variierten Aussage von Kurt Tucholsky: die Verantwortung ist in viele Teile zerteilt und am Ende ist es jeder nur ein bisschen gewesen. Je größer das Organisationsversagen, desto geringer die individuelle Schuld.
Quelle: ProAsyl
Popularity: 8% [?]



Andreas Says:
Na, ja,
Tucholsky hat zwar, wie so oft, im Grundsatz Recht, allerdings ist natürlich der Irrglaube, ein einziges Gespräch könnte erschöpfenden Aufschluss über eventuell vorhandene, suizidale Neigungen des Patienten geben, derart gegen alle grundlegenden Regeln der psychiatrischen Kunst, dass ich -alter Miesnik, der ich bin- weniger an Überlastung wegen Organisationsmängeln, als vielmehr an völlige Überschätzung der eigenen anamnestischen und diagnostischen Fähigkeiten in Folge ärztlichen Größenwahns in fortgeschrittenem Stadium glaube. Gerade bei älteren Angehörigen der Heilberufe tritt diese spezifische Geisteshaltung, die man durchaus auch “Erkrankung” nennen darf, gehäuft auf.
Ich schlage dafür den Namen “Sauerbruch-Syndrom” vor, weil auch diesem alten Messerhelden aus Ehrfurcht vor seinen früheren, medizinischen Leistungen in hohem Alter niemand zu sagen wagte, dass er mit solch’ zittrigen Händen, wie sie ihm der Parkinson mittlerweile beschert hatte, eigentlich nicht mehr hätte chirurgisch operieren dürfen.
Posted on August 18th, 2009 at 11:51
Frank Benedikt Says:
Na, Du bist heute aber wieder launig, mon cher
“Alter Miesnik” – das habe ich schon lange nicht mehr gehört, “Sauerbruch-Syndrom” hat ehrlich was für sich und “Messerheld” ist in diesem Zusammenhang schlichtweg genial
War das der Cidre, der Dich so beflügelt hat?
Eine “Einmal-Begutachtung” von einer viertel bis dreiviertel Stunde kann natürlich keinesfalls eine halbwegs zuverlässige Diagnose über den Geisteszustand eines angeschlagenen Menschen erlauben. Sich das anzumaßen, ist imho Mumpitz hoch drei! Ein 79-Jähriger, der meint, dies in einer einzigen “Sitzung” beurteilen können.
Wie man an dem vorliegenden traurigen Fall sehen kann, ist derlei unverantwortlich und man muß sich schon fragen, was mit unserem System nicht stimmt, daß ein solcher “Oldtimer” Sonderschichten in solch einem sensiblen Bereich fahren darf.
Liebe Grüße
Frank
Posted on August 18th, 2009 at 18:05
Andreas Says:
Du hast natürlich Recht, mein Gutester,
Cidre verleiht durchaus Flüüüügel, und zwar sanftere und tragendere, als das Zeug vom roten Ochsen (Jetzt, da ich es schreibe: Woraus wird eigentlich Red Bull in der Hauptsache hergestellt?? *panik*) Nur wirkt auch der beste Normanne nicht über mehr als zwei Tage, sodass es eher der “Wiedererkennungswert” des Sauerbrauch-Syndroms war, der mich ermunterte, mal wieder voll in die Saiten meiner Harfe zu klampfen..gg
Warum ein solcher Altersrentner noch Dienst schiebt, ist allerdings schnell und leicht zu erklären: Wie Du schon ganz richtig vermutest, gibt es einfach viel zu wenig Fachleute, und die wirklich guten und leistungsfähigen ihrer Zunft arbeiten auf Privatliquidation und nicht für den TVÖD. Da sind die öffentlichen Stellen schon froh, wenn sie eine solche Weltkriegsruine als Verschiebeposten auf den Dienstplan pflanzen können. “Es kann ja nix passieren, die sind ja gut bewacht…” Tja, ja, meistens schon…
Beste Grüße!
Andreas
Posted on August 18th, 2009 at 18:52