Altersarmut-ein neues Rentensystem muß her!

Das derzeit existierende Rentensystem der Bundesrepublik ist in die Jahre gekommen und kann dauerhaft Altersarmut nicht verhindern. Es wurde zweckentfremdet, ein Kapitalstock wurde nie aufgebaut. Es ist unumgänglich, dass sich die Politik den Kopf über ein völlig neues Rentenmodell den Kopf zerbrechen muss, und das umgehend.

Das neue Rentensystem muss so geschaffen sein, dass spätestens in 5-10 Jahren die dann geborenen Kinder zukünftig beim Eintritt in die Arbeitswelt in ein anderes strikt namensgebundenes System einzahlen. Gehen wir einmal von der jetzigen Höhe der dafür heute abgezogenen Lohnsummen aus, so kann diese so bestehen bleiben, wie bisher, oder wie sie zu diesem Falle abzugsfähig wird, nur dass die dann fälligen Beiträge für die Altersvorsorge und die Pflegeversicherung in eine neu zu schaffende namensgebundene Police fließen, auf die der Staat keinen Zugriff hat. Die Versicherer, oder ein neuer Versicherer sind dazu verpflichtet, den Kunden bei der ersten Arbeitsaufnahme die entsprechende Police auszustellen, die erst zum Rentenbeginn oder aber bei Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt werden darf.

Dieses Kapital wird garantiert samt einem zuzüglichen Zinssatz. Gehen wir nur von 45 Arbeitsjahren aus, so kommt dabei ein Kapitalstock zusammen, auf den im Rentenalter und im Pflegefall zugegriffen wird. Versicherer und zukünftiger Rentner vereinbaren daraus die dann fällig werdende monatliche Zahlung. Das Restkapital verzinst sich selbstredend weiter. Im Notfall greifen soziale Zuschüsse, denn der Staat will ja angeblich den heute existierenden massiven Schuldenberg abbauen.

Die Police ist im Todesfall vererbbar, sind keine Erben vorhanden, so geht das Restkapital entweder auf Wunsch des zukünftigen Rentners an den oder die testamentarisch oder in der Police genannten Erben über, kann aber auch in einen unangreifbaren Fond einfließen, der anderen bedürftigen Rentnern zur Verfügung und zur Verbesserung einer Niedrigrente dienen soll um die Staatskassen zu entlasten.

Das vorhandene Kapital muss vom Versicherer so angelegt sein, dass darauf umgehend zugegriffen werden kann, wenn der Renten- oder Pflegefall eintritt, es darf damit nicht spekuliert werden. Das Kapital wird treuhänderisch verwaltet und darf quasi nicht zu Spekulationszwecken benutzt werden. Eine Mindestverzinsung über die gesamte Laufzeit, die um mindestens einen Prozentpunkt über der jährlichen Inflationsrate liegen muss, wird garantiert. Zuzüglich geht die Restsumme zu gleichen Teilen auf die Konten der Erben, wenn der Rentenbezieher verstirbt, denn er hat dies Kapital erarbeitet. So ein Konto entsteht mit der Geburt, jederzeit kann dort auch gespart werden. Abgehoben werden kann erst bei Renteneintritt, dieses Geld wird nicht versteuert, wenn der Rentenfall eintritt, Doppelversteuerung gehört abgeschafft!

Vorübergehend also stehen zwei Rentensysteme nebeneinander. Da zwischen Schaffung des neuen Systems und erstem Berufseintritt der davon betroffenen Kinder aber noch mindestens zwei bis drei Jahrzehnte vergehen dürften, sollte es bis dahin die Bundesregierung geschafft haben, die Staatsverschuldung so weit abgebaut zu haben, dass sie für eine Übergangszeit den dann noch lebenden Altrentnern aus dem jetzigen System, eben wegen der einstigen Zweckentfremdung der Rentenkassen, soziale Zuschüsse aus dem Staatshaushalt im Falle einer Niedrigrente zuzahlen kann.

Sind die Rentner, die noch vom Altsystem die Rente beziehen mussten, verstorben, so läuft dieses gänzlich aus.

Es ist nur ein möglicher Denkansatz für ein anderes System, käme aber eher den Menschen zugute, die dem Arbeitsmarkt zukünftig zur Verfügung stehen, und die ein Recht darauf haben, dass sie auch von dem profitieren, was sie sich eigentlich selbst erarbeitet haben. Nur ein Denkansatz, wie gesagt.

Die Politik muss sich auf ihre eigentliche Aufgabe besinnen, einmal den Resetknopf bedienen.

Ein nachdenkenswertes Thema übrigens auch für die „Fast Drei Prozent“ Partei!

©denise-a. langner-urso