Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssuchende und Ihr Verhalten

Gerne veröffentlicht MenschenZeitung folgende bittere Klage

Mein Geschäftspartner und ich sind vom schlechten Verhalten ihrer Mitarbeiter/innen betroffen.  Bei meinen Geschäftspartner gibt es  folgende Situation: Nach einem schweren Unfall vor  konnte er seine selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben.  Nachdem er einige Zeit danach eine Unfallrente bekam, die aber zum Leben  nicht reichte, beantragte er Hilfe zum Lebensunterhalt, welche ihm ab Nov. 08  gewährt wurde. Er bekam Mietzuschuß.

Es war trotzdem für den Geschäftspartner schwierig, weil er  den Rest der Miete trug.  Der Sachbearbeiter in der ARGE riet ihm, wenn er Problem mit Mietzahlung hätte, könne er sein  Appartement mit einem sehr großen Zimmer unter-vermieten.  Ich lernte meinen Geschäftspartner Anfang 2009 kennen. Zu diesem Zeitpunkt ging es mir finanziell und psychisch schlecht.  Von ARGE hatte ich Leistungen, die mir aber nicht reichten. Ich hatte aufgegeben zu hoffen, dass ich irgendwann eine Arbeit finden würde, die ich machen könnte.  Mein Geschäftspartner schaffte es, dass ich neuen Mut fasste  und  mich im Juni 2009 auf ein Praktikum einließ, nachdem er versicherte, ich wäre in hauswirtschaftlichen Arbeiten ganz gut.

Im Juli 2009 bekam ich in einem  Hotel, nur 20m von der Wohnung meines Geschäftspartner entfernt, eine Arbeit.  Ich wurde  dort (unbefristet) beschäftigt.   Der Geschäftspartner berichtete mir eines Tages von dem Vorschlag, der ihm von dem Mitarbeiter der ARGE gemacht worden war.  Ich wohnte zu diesem Zeitpunkt bei meiner Mutter in Untermiete und hatte eine gute Stunde Anfahrt zu meiner Arbeitsstelle,sodass ich das Angebot gerne annahm.

Die Miete war zudem recht günstig. Ich bekam noch von ARGE einen Zuschuß. Im Okt. 09 machte ich mich auf Rat von meinem Geschäftspartner selbstständig, weil es Aufträge in Haushalten gab.  Nun hat mein Geschäftspartner von ARGE Anfang August 2010 ein Schreiben bekommen. Der Mitarbeiter von ARGE nimmt eine eheähnliche Beziehung von meinem Geschäftspartner und mir an. Deswegen soll ich mein Einkommen offenlegen. Es ist der Mitarbeiter,der dem Geschäftspartner geraten hatte,dass er seine Woh-nung untervermieten solle! Auch ich erhielt kurz darauf einen Brief mit selben Inhalt und Formularen zum Ausfüllen. Wenn ARGE annimmt, dass zwei Personen zusammen sind, gelten diese als Bedarfsgemeinschaft.  Nun stimmt das aber in unserem Fall überhaupt nicht.  Ich lebe bei meinen Geschäftspartner zur Untermiete,weil ich mir eine eigene Wohnung noch nicht leisten kann.  Außerdem kann ich ihn bei meiner Selbstsständigkeit zu Rate ziehen.  Sowohl mein Geschäftspartner als auch ich machten Einspruch gegen den Brief.  Der Mitarbeiter reagierte nicht darauf.  Wieder sendete er einen Brief mit der Annahme,dass eine eheähnliche  Beziehnung angenommen werden würde. Es wurde mir  u.a. Zwangsgeld angedroht.   Wir haben uns an verschiedene Behörden gewandt. Von bayerndirekt kam Antwort,mit Verweis, dass wir uns an Landratsamt wenden sollen.  Wir machten das,aber es wurde mitgeteilt,dass die Angelegenheit an den Chef der ARGE geleitet wurde.  Antwort erhielten wir lange nicht.

Heute bekam ich ein Antwortschreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  Einer Klärung des Anliegens kann nicht ent-sprochen werden,da dem Ministerium keine Daten vorliegen.  Aus diesem Grund leitete diese Behörde meinen Brief an die Regionaldirketion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (an die Bundesagentur habe ich schon ein Schreiben geschickt).   In dem Brief vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht noch,ausser Informationen über ARGE und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) etwas,das wahrscheinlich einige Bürger/innen nicht wissen:

Die Träger der ARGE entsenden die Mitarbeiter in die jeweiligen Zweigstellen. Die ARGEn verfügen dienstrechtlich betrachtet nicht über eigenes Personal.   Vielleicht ist das einer der Gründe,warum sich Mitarbeiter der ARGE so verhalten. Die eigentlichen Arbeitgeber sind nicht in ihrer Nähe.  Möglicherweise denkt dann eine führende Person von ARGE,dass Angelegenheiten,wie Beschwerden von Bürgern unbedeutend wären.   Wir fühlen uns jedenfalls nicht verstanden und ungerecht behandelt.

©Pöverlein

Foto-Pixelio: Matthias Balzer

Anmerkung der Redaktion: Wenn Sie den Betroffenen helfen können, teilen wir gerne eine e-mail Anschrift mit.