Dem Strafrecht auf der Spur

„Wo kein Kläger, da kein Richter“. Dieser allseits bekannte Ausspruch ist für den Sünder manchmal dennoch ein Trugschluss.

Manchmal ist ein Pechvogel aber auch einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort und wird zu Unrecht verdächtigt. Das sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn im Strafrecht ist Vorsicht geboten. Ohne einen guten Anwalt sieht es schlecht aus mit einem Freispruch. Landesweit haben sich Anwälte auf diesen Bereich spezialisiert, um für ihre Kunden ein besonders gutes Ergebnis vor Gericht zu erzielen. Daher findet sich ein Rechtsanwalt für Strafrecht in München genauso leicht wie in allen anderen deutschen Städten.

Da der durchschnittliche Bürger nicht wie die Anwälte seit Studienzeiten Tag ein Tag aus in Lektüren voller Paragraphen wälzt und mit der ganzen Situation einer strafrechtlichen Verfolgung womöglich überfordert ist, sollte man im Fall des Falles unbedingt einen guten Anwalt engagieren. Denn auch wenn man zu Unrecht vor den Richter treten sollte: ein gutes Ergebnis vor Gericht wird nur mit einer überzeugenden und stringenten Argumentation gewonnen.

Ein Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat, kennt natürlich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB) und den nebenstrafrechtlichen Bestimmungen, wie das Arzneimittelgesetz, die richtigen Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verhandlung. Der Anwalt sollte so früh wie möglich bei einem Fall eingeschaltet werden, um mit Weitsicht die Verteidigung anzugehen. Durch ein frühes Einsteigen kann mit legalen Mitteln gegen die Strafverfolgung vorgegangen werden, so wird bei einer schnellen Verfahrenseinstellung vor allem der Schutz des Ansehens gerettet. Aber auch der finanzielle Aspekt ist bei einer Gerichtsverhandlung nicht zu unterschätzen, wogegen eine schnelle Einigung den Geldbeutel schonen kann.

Doch was umfasst eigentlich das Strafrecht? Das Strafrecht greift ein, sobald Rechtsgüter willentlich verletzt werden. Es ist ein Teil des öffentlichen Rechts und findet seine Begründung in dem Strafgesetzbuch (StGB). Was allerdings vor einem Vergehen nicht als Straftat festgehalten ist, kann auch nicht bestraft werden, wie es der Grundsatz „nulla poena sine lege“ festhält. Auch muss eine Tat ohne jeglichen Rechtfertigungsgrund geschehen und dabei vorsätzlich verübt werden. Dabei muss es nicht unbedingt eine aktive Handlung sein, denn auch ein Nicht-Handeln, wie etwa die unterlassende Hilfeleistung, ist eine Straftat. Immer wieder werden Änderungen im Strafrecht aufgrund der aktuellen Lage angeregt.

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