Der Anbieterwechsel bei Mobilfunkverträgen

Moderne Kommunikation baut auf Mobilfunk und Internet, also eine jederzeitige Verfügbarkeit jedes einzelnen Menschen. Aber auch im beruflichen Umfeld sind wir zunehmend von Technik abhängig, ganze Berufszweige sind auf konstante und schnelle Datenverbindungen angewiesen. Da kann man sich sicherlich vorstellen, wie einschneidend das Ganze wirken mag, wenn man seitens des Mobilfunkanbieters links liegen gelassen wird – Streitigkeiten in Bezug auf Mobilfunkverträge sind häufig, insbesondere bei einem Wechsel gab es in den letzten Jahren teils massive Übergangsprobleme. Die Politik hat reagiert und das Telekommunikationsgesetz (TKG) entsprechend angepasst, sehr zum Wohle der Verbraucher.

Wir geben Ihnen exemplarisch einige Auszüge dieser Neuregelungen und thematisieren verwandte Problemfelder.

Mit der alten Nummer zum neuen Anbieter umziehen

Der §46 TKG regelt die Möglichkeit, seine eigene Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten und sie portieren zu lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich solche Fälle, in denen man einen neuen Vertrag beim bisherigen Anbieter abschließt und hier dieselbe Rufnummer nutzen möchte. Im Grundsatz befindet sich die Rufnummer nämlich in Ihrem Besitz, sodass die mit „Portierung“ umschriebene Systematik viel eher eine Rufnummernkopplung an das System des neuen Anbieters darstellt. Am 25. Mai 2011 ist deshalb ein Reformpaket im Rahmen der neuen EU-Telekommunikationsregulierung in Kraft getreten, wonach für die Portierung lediglich ein Tag beansprucht werden darf. Die relativ reibungslose Übernahme und Nutzung der bisherigen Nummer ist demnach gesichert. Wenn Sie während der Laufzeit wechseln, wird beim alten Vertrag eine neue Nummer gestellt und dieser muss weiterhin bedient werden. Die Preisobergrenze ist bei 30,72 EUR brutto fixiert, das Übernahmedatum wird vom alten Anbieter festgelegt.

Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig, vermutlich werden aber preisliche Komponenten und fehlende inkludierte Leistungen eine große Rolle spielen. So ist der Markt für Anrufe über Mobilfunk in ausländische Netze immer noch nicht einheitlich, die Regelungen variieren bei jedem Anbieter und unterscheiden sich vor allem in Taktung und „Verbindungskosten“. Doch auch in diesem Segment tut sich etwas, wie das Konzept von www.ayyildiz.de zeigt. Dieser Anbieter ist ein Tochterunternehmen der E-Plus-Gruppe und fokussiert sich auf türkischstämmige Menschen in Deutschland. Mit der Kampagne namens „Telefon deyip geçmeyin“ wird die multikulturelle Kommunikation 1961 und 2014 dargestellt. Türkische Gastarbeiter mussten sich noch auf ein Gespräch pro Woche beschränken. Aus Gastarbeitern wurden Freunde, deutsch-türkische Familien entstanden. Die Familie in der türkischen Heimat kann mit speziellen Tarifen zu absolut günstigen Preisen kontaktiert werden.

Bei Prepaid-Verträgen

Anstatt zu kündigen, muss bei Prepaid-Verträgen eine Verzichtserklärung unterzeichnet werden. Vordrucke werden von nahezu jedem Anbieter angeboten. Enthalten sein muss die SIM-Kartennummer sowie Name und Geburtsdatum nebst der eigentlichen Rufnummer. Ein Restguthaben verfällt im Regelfall. Sollte noch eine SIM-Lock-Sperre aufgrund eines subventionierten Handys vorhanden sein, kann diese nach einem bestimmten Zeitraum kostenfrei aufgehoben werden.

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