Der erste Eindruck zählt

Früher war es die Visitenkarte, die einen guten oder schlechten Eindruck machte, heute ist es bei jedem Unternehmen die Internetrepräsentanz. Manche Seiten sind unübersichtlich, andere sprechen uns an, weil sie sauber und leicht bedienbar sind.

Eine geniale Idee, sich seinen Kunden vorzustellen, habe ich auf der Seite einer Kanzlei in Österreich, Graz, gefunden.  Hier bekommt der Klient einen Eindruck mit Wiedererkennungseffekt. Vorstellen tut man sich per Video. Die Präsentation beginnt auf der Straße, so dass der spätere Kunde demnächst sofort in das richtige Haus tritt. Eine geniale Idee. Anschließend folgt der Rundgang durch die Kanzlei, der damit endet, dass  der spätere Notar vorgestellt wird.

Schade, dass es so gute Beispiele eher selten gibt.

Bei der Kanzlei können unsere Nachbarn nicht nur ihr Testament registrieren, sondern sie nimmt auch Beurkundungen vor, ist als sehr spezialisiert und befasst sich nicht mit diversen Rechtsangelegenheiten, wie das oft in Großkanzleien der Fall ist, in denen diverse Anwälte und Notare Hand in Hand arbeiten und so sehr vielseitig sind. Beide Dinge haben ja auch Vorteile. Ob Grundbuchauszug oder Gesellschaftervertrag, diese Kanzlei ist streng darauf spezialisiert.

Was aber ist eigentlich ein Gesellschaftervertrag?

In einem solchen Vertrag bestimmen Unternehmen ihren Hauptsitz, legen die Form, also GmbH zum Beispiel fest, und bestimmen, wer die Gründer und Teilhaber sind. Ich verlinke dazu einfach einmal einen Text, damit sie sich, liebe Leser selbst ein Bild machen können, denn seit es das neue merkwürdige Leistungsschutzrecht gibt, weiß man ja nicht, was man überhaupt noch zitieren darf.

In jedem Falle jedenfalls müssen alle Verträge, die eine Kapitalgesellschaft betreffen, notariell beurkundet sein.

Wie gesagt, ein schönes Beispiel, diese Videovorstellung. So etwas macht bei mir jedenfalls einen netten Eindruck.

©denise-a. langner-urso