Gold als Anlage – ein Leitfaden

Gold kann bei Ihrer Portfoliodiversifikation eine sehr nützliche Rolle spielen: es ist rar und sein Wert hängt nicht von anderen Assets wie Eigenkapital oder Immobilien ab.

In physisches, reales Gold anlegen

Es lohnt sich, physisches Gold zu besitzen, da Gold eine universelle, begrenzte Währung ist, die sich im Besitz der meisten Banken befindet.
Wie auch das Eigenheim nicht als Investition betrachtet werden sollte, so sind auch Goldbarren keine Anlage per se, sondern eine Art „Sparen für schlechte Zeiten“ bzw. eine Art finanzieller Absicherung. Ihr Gold sollten Sie nicht handeln, denn: mit einer Versicherungspolice bzw. Absicherung würden Sie auch nicht handeln, folglich sollten Sie auch Ihr Gold nicht handeln.
Gold eignet sich sehr gut zur Vermögenserhaltung bzw. zur Weitergabe des Vermögens an die nächste Generation. Nachdem Sie Ihrem Portfolio einige Goldbarren hinzugefügt haben, können Sie sich anderen Finanzanlagen zu wenden, beispielsweise Aktien von Minengesellschaften, Investmentfonds oder andere spekulative Goldanlagen.

Moderne Anlagemünzen und Edelmetallbarren

Mit modernen Anlagemünzen besitzen Anleger ein erstklassiges Goldanlageobjekt mit Bonität. Anlagemünzen bestehen aus Gold mit hohem Feingehalt, sind gesetzliches Zahlungsmittel und werden mit einem nur geringen Aufschlag auf den Goldspotpreis verkauft.

Goldzertifikate

Das Perth Mint Certificate Programme ist weltweit das einzige staatlich gestützte Edelmetall-Zertifizierungsprogramm. Mit dem Programm können Sie erstklassiges Gold besitzen, welches in den Tresoren der Perth Mint of Western Australia gelagert wird. Das Gold wird in einer staatlichen Münzprägeanstalt gelagert und ist durch Lloyds of London versichert. Es handelt sich hierbei jedoch um „nicht zugewiesenes Gold“. Das bedeutet, dass Sie das Gold nicht Ihr Eigentum ist. Stattdessen besitzen Sie von der Perth Mint das Versprechen, dass Sie Ihr Gold auf Wunsch zurückbekommen. (Bei „zugewiesenem Gold“ sind Sie der rechtliche Besitzer des Goldes, der Kontoanbieter der Vermögensverwalter.)
Die meisten Anleger entscheiden sich dafür, Ihre Edelmetalle in nicht zugewiesenen Konten zu verwahren, da keine Versicherungs- oder Aufbewahrungsgebühren anfallen und hinsichtlich einer Überweisung in ein zugewiesenes Konto ein gewisses Maß an Flexibilität besteht. Wird eine Überweisung gewünscht, müssen Anleger hierfür lediglich eine geringe Gebühr entrichten.

Zugewiesene Konten

Mithilfe eines zugewiesenen Goldkontos können Anleger Goldmünzen oder Goldbarren von Edelmetalbrokern kaufen, die das Edelmetall dann auf das Bankkonto des Anlegers bzw. dessen Konto am Verwahrungsort überweisen oder liefern lassen. Bei zugewiesenen Konten ist das Gold Eigentum, der Kontoinhaber der Eigentümer der einzelnen Münzen oder Barren. Anlegern wird geraten, Anbieter von Goldkonten sorgfältig auf deren Vorgeschichte, Sicherheit, Bonität sowie Eigenkapital zu überprüfen.

Digitale Goldwährung oder e-Gold

Eine digitale Goldwährung (DGC) – auch „e-Gold“ oder „GoldGramm“ genannt – erfreut sich wachsender Beliebtheit. Anbieter von DGCs unterliegen jedoch keiner spezifischen Finanzregulierung, sondern regulieren sich selbst. DGC Anbieter sind keine Banken und müssen daher keine für Banken geltende Bestimmungen einhalten. Entsprechend bestehen Bedenken, dass in diesem neuen Sektor nicht alle Anbieter mit der nötigen Seriosität agieren. Zu den seriösen und vertrauenswürdigen Anbietern gehört BullionVault. BullionVault bietet zugewiesene Konten an, mit denen ein sofortiger An- und Verkauf des Goldes, ähnlich dem An- und Verkauf einer Währung, möglich ist. Da jeder einzelne Goldbarren geprüft wird und belegt ist, ist dies eine sichere Option für den Besitz von Edelmetall. Digitales Gold wird vorzugsweise von Kunden verwendet, die Gold als Rücklage bzw. Anlage und/oder als elektronisches Geld unter Anwendern kaufen.

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