Onur U. – Wie sicher sind Flughafenkontrollen?

 

©A. Fehmel  / pixelio.de

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Onur K. ist heute mal eben mit einem Flieger aus der Türkei in Berlin-Tegel gelandet und wurde dort sofort verhaftet. Der Fall Johnny K. hat also seinen vermutlichen Haupttäter gefunden. Gut so und auch wieder nicht. Man fragt sich nämlich, wie es sein kann, dass ein Mensch, der mit internationalem Haftbefehl, und derweil auch in der Türkei, gesucht wird, so einfach an einer Passkontrolle vorbei marschieren kann. Unfassbar!

Man darf wohl mit Recht fragen, wer sitzt da so alles in Flugzeugen aus der Türkei? Wie viele Terroristen, auch gesuchte, können über ein solches Nichtkontrollloch eigentlich zu uns einreisen? Sicherheit vermittelt so ein Vorgang ganz sicher nicht. Auf der einen Seite weiß der Fluggast nicht, ob der Pilot nicht ohnmächtig im Cockpit sitzt, weil eventuell giftige Gase in den Innenbereich strömen können und auf der anderen Seite sitzt er vielleicht neben einem gesuchten Mörder oder Top-Terroristen, weil die Kontrolle am Flughafen nicht funktioniert, jedenfalls anscheinend nicht in der Türkei. Ich denke da an Passagiere, die solche Verbrechen planen, wie Maschinen zu entführen, und die bereits gesucht werden und mir fällt noch eine ganze Menge mehr dazu ein …

So hätte er (Onur U.)  auch eventuell einfach in Tegel in den nächsten Flieger steigen können, denn kontrolliert war er ja schon. Das mal nur so nebenbei.

Als reisender wird es einem dabei mulmig, und man muss hier einfach einmal die Frage stellen, war die Reise nach Deutschland des Onur U. eine rasche Auslieferung unter Wegwischen aller Formalitäten, geschah sie in Begleitung oder hat die Türkei wirklich keinen Überblick darüber, wer so alles an ihren Flughäfen in Flugzeuge steigt, darüber wüsste ich gerne mehr! Denn wenn dort jeder gesuchte Verbrecher oder Verdächtige so einfach den Behörden durch die Lappen gehen und sich quasi in Luft nach Nirgendwo auflösen und sonst wo an landen kann, dann hat die Türkei wirklich ein saftiges Problem und die EU übrigens auch, wie viele andere Staaten.

Ich freue mich in jedem falle für die Angehörigen, dass der vermutliche Haupttäter, wenn auch wohl  eher aus Eigennutz denn aus echtem Rechtsempfinden oder schlechtem Gewissen, jetzt dingfest gemacht werden konnte. Jemand, der sich stellt, weil ihm an einem anderen Ort eine wesentlich deftigere Verurteilung droht, dem kann man nur Egoismus nach sagen, aber kein schlechtes gewissen, so einfach ist das. Und es ist natürlich schlecht, dass so etwas wie ein doppelter Pass dazu verführt, sich das beste Strafmaß aussuchen zu können. Wunschkonzert quasi, und das auch noch bei einer solch schweren Straftat. Verstehe das wer will, aber das ist irgendwie wie Weihnachten, wenn man sich sein Geschenk selbst aussuchen darf. Mit seinem Jugendstrafrecht tut sich Deutschland in diesem Falle bestimmt keinen Gefallen.

Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob in solchen Fällen nicht das Strafmaß des Heimatlandes angewendet werden kann, zumindest, solange es nicht gegen die Menschenrechte verstößt. Und dann muss eben lebenslänglich auch lebenslänglich sein und eine Todesstrafe bedeutet dann eben wahrhaftig lebenslangen Freiheitsentzug. Egal, was die Türkei für ein Strafmaß ansetzen würde, man sollte darüber nachdenken, ob nicht zumindest das zu gelten hat, was der der, der die doppelte Staatsbürgerschaft innehat, im Heimatland an Verurteilung zu erwarten hätte, denn Staatsbürger ist nur der, der den alten Pass endgültig abgibt, erst dann will der Mensch wirklich in seiner neuen Heimat ankommen. So sehe ich das zumindest. Denn wäre die Strafe in der Türkei niedriger ausgefallen, dann hätten wir Onur U. vermutlich nie wieder in Deutschland gesehen. Punkt.

©denise-a. langner-urso