Trump bashed Deutschland? Was erlauben Trump?

 

Möge der Präsident vor der eigenen Haustür kehren, denn wenn hier jemand jemanden ausbeutet, dann amerikanische Unternehmen, die in Deutschland so gut wie keine Steuern zahlen. Machen Sie sich also nicht lächerlich Herr Trump. Merkel und andere Spitzenpolitiker unseres Landes haben ihm ja auch gebührend geantwortet, fast wünscht man sich einen Joschka Fischer, der ihm ein deftiges: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch“, um die Ohren brettert.

Ach ja, was macht eigentlich die Dame im blauen Mantel, die bei der Inauguration hinter ihm herdackeln musste? Benimm hat der Mann nämlich nicht. Muss sich die Dame des Hauses noch immer von diesem Tag erholen, wurde sie am Herd angekettet?

Nichts Genaues weiß man nicht, aber vermutlich darf die Dame den goldenen Käfig auch nur an der Leine des Hausherrn verlassen und wird nur zu besonderen Anlässen aus dem Schrank geholt.

Michelle Obama jedenfalls hat sich lächelnd und voller Elan in die Arbeit gestürzt und hat Menschen geholfen. Aber derweil weiß man ja, die Ernennung der letzten Nacht deutet es an, wie Mister Präsident zu Frauen steht, so ähnlich nämlich wie gewisse Herren von Isis, die er ja bekämpft.

Jeder Flüchtling und Migrant, den Trump und seine Anhänger nicht im Land sehen wollen, behandelt Frauen jedenfalls respektvoller und deutlich besser.

Ich spreche den „freundlichen“ Herrn jetzt mal direkt an

Herr Trump: Wagen Sie es nicht der Kanzlerin wie der eigenen Tochter an den Allerwertesten zu fassen, das gehört sich nicht, und wenn sie wen abschmatzen wollen, das Hotel, in dem Sie demnächst in Hamburg nächtigen werden, vermittelt zu diesem Zweck sicher gerne einen geeigneten Begleitservice.

Sollten Sie Gehhilfen benötigen, auch dafür gibt es Abhilfe, es ist nicht die Aufgabe unserer Bundeskanzlerin die Altenpflegerin für Sie zu spielen, notfalls kann das Hotel zuzüglich, wenn frühzeitig angemeldet, sicher an vorhandenen Treppen noch einen geeigneten Seniorenlift anbringen lassen, der Arm der Kanzlerin jedenfalls ist als Gehstock eher ungeeignet.

Gerne legt Ihnen jedes Hotel auch ein Grundgesetz auf das Zimmer, da dürfen sie, sofern Sie des Lesens mächtig sind, sich darüber informieren, dass bei uns die Würde des Menschen als unantastbar gilt, weshalb es Ihnen nicht zusteht, unsere Kanzlerin für ihre Flüchtlingspolitik zu kritisieren. Darin steht übrigens auch, dass hier Männer und Frauen gleichberechtigt sind, und die Frau nicht wie ein Dackel hinterhergeschleift wird, sondern aufrecht neben dem Gatten einherschreiten darf.

Ein paar Auszüge kopiere ich hier schon einmal vorab, besondere Aufmerksamkeit widmen Sie bitte dem Abschnitt über die Pressefreiheit, bei uns beschimpfen allenfalls rechte Parteien und deren Anhänger sowie Aluhutträger, wie die AfD etwa, unsere Medienvertreter und schließen unbequeme Pressevertreter aus und beschimpfen sie:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Und so weiter. Wirklich sehr zu empfehlende Literatur neben „Die Welle“ und „1984“

Ja, und noch etwas, wir haben ein Herz für Elefanten im Porzellanladen, deshalb ein Hinweis um Fettnäpchen zu vermeiden: vor Ihrem Besuch wäre ein Benimmkurs vielleicht nicht die schlechteste Idee …

Nachdem wir das jetzt also geklärt haben: unfreundliche Grüße

©denise-a.langner-urso