Tugçe und ein Bundesverdienstkreuz? – Mehr Vollmacht für den Bundespräsidenten!

Tugçe, da sind sich Zehntausende Menschen sicher, hat das Bundesverdienstkreuz verdient, denn diese taffe Studentin hat nicht nur an diesem Abend zwei besoffenen Teenagern, sondern bereits zwei Tage zuvor einer älteren Dame geholfen, und nach ihrem Tod hilft sie erneut und weiter mit ihren Organen anderen Menschen. Mehr Zivilcourage geht nicht. Die Mehrheit der Zivilgesellschaft Deutschlands könnte da meiner Meinung sein.Und ja, wenn jemand das Bundesverdienstkreuz verdient hat, dann Menschen wie Brunner und diese Studentin.

Was aber droht denn dem Täter, der ihren Tod verursacht hat? Wenig, viel zu wenig, aus Sicht der Gesellschaft, weil es eben gilt, das Strafmaß, denn darüber entscheidet die Justiz, weshalb ich glaube, dass man den Bundespräsidenten für solche Fälle mit einer Vollmacht ausstatten sollte. Denn Tugçe bringt das Bundesverdienstkreuz nichts, sie hat davon nichts, die Gesellschaft auch nicht, wenn solche Täter für solche Taten nicht etwas zurückgeben müssen, was schmerzt, wobei ihnen hoffentlich klar wird, was Menschlichkeit, Zivilcourage und Gesellschaft bedeuten. Und ja, Haft macht oft auch wenig Sinn, radikalisiert, wenn dabei nicht Erziehung greift, wenn der Täter uneinsichtig ist.

Tugçe hat der Zivilgesellschaft einen Dienst erwiesen, im Namen vieler Menschen gehandelt, und ist für viele von uns gestorben, die Zivilcourage zeigen. So ein Tod darf nicht ungesühnt bleiben, ungesühnt bleibt aber generell, dass die Zivilgesellschaft samt der Zahl derer, die bereit sind sich couragiert für andere zu engagieren, mit jedem weiteren solcher Opfer stirbt und couragierte menschen weniger werden.

Warum also stattet man den Bundespräsidenten ausdrücklich und nur für solche Fälle mit einer Vollmacht aus, die es ihm erlaubt, im Namen der Zivilgesellschaft zuzüglich zum Verdienstkreuz an das Opfer, selber ein Urteil zu sprechen, das unabhängig von der Justiz zu greifen hat, die es ihm erlaubt zu sagen, hier überreiche ich heute Tugçe das Bundesverdienstkreuz, der Täter hat, egal ob verurteilt oder nicht, ob gewollt oder nicht, es gibt ein Todesopfer, 2000 Sozialstunden in folgender Einrichtung zu leisten?!

Unabhängig davon, ob er freigesprochen wird oder nicht. Gültig nur im Rahmen mit Opfern wie Tugçe, versehen mit Zwischenschritten von 500, 1000, und 1500 Sozialstunden. Steht dann da jemand im Raum, der niemals auffällig geworden ist, dann könnte der Bundespräsident 500 Stunden erlassen, handelt es sich um einem Täter wie im Falle Tugçe, dann würde er sicher das Höchstmaß an Sozialstunden verkünden.

Das legt der Bundespräsident dann anschließend dem Parlament zur Abstimmung vor, dem es erlaubt ist, ein zu hoch empfundenes Strafmaß zu senken, nicht aber es zu erhöhen, und es kann dieses Urteil auch ganz verwerfen. Fällt es das Urteil, stimmt es dem Bundespräsidenten zu, ergehen also Sozialstunden, so wird tatsächlich im Namen des Volkes gesprochen, dann hat zumindest die Zivilgesellschaft den Eindruck, man lässt sie nicht alleine. Und nur in solchen Fällen bitte, wo der Helfende so endet wie Brunner und viele andere. Warum also versucht man nicht der Politik mit der Justiz so einen Weg anzudenken?

Und jeder, wirklich jeder wüsste dann, da schreitet gerade jemand ein, kommt einer anderen Person zu Hilfe, wenn ich jetzt nicht aufhöre an dieser roten Linie, dann komme ich im schlimmsten Fall auch unabhängig von jeder Justiz vielleicht nicht ungestraft davon, selbst wenn ich bisher die sauberste Weste der Welt habe.

Und hier wäre mein Urteil, wenn ich Bundespräsident mit solcher Vollmacht wäre:

Bundesverdienstkreuz für Tugçe, ich bin zu folgender Empfehlung an das Parlament gekommen: Der Täter ist arbeitslos, möge er als Sühne 2000 Sozialstunden in einer Einrichtung für schwer behinderte Kinder leisten, abzuarbeiten in einer 40 Stundenwoche. Am Ende jeder Woche hat er dem Arbeitsamt einen 10 seitigen Wochenbericht, zuzüglich einen täglichen Tagesbericht über 4 DIN A4 Seiten in eigener Handschrift vorzulegen, in der er über seine Tätigkeit genau berichtet. Am Ende der Sozialstunden ist ein 40 Seiten starker Bericht zuzüglich von ihm dazu zu verfassen, was er aus dieser Tätigkeit gelernt hat und welche Schlüsse er daraus für sein eigenes Leben zieht. Dieser Bericht sowie alle Wochen- und Tagesberichte werden laufend und anschließend der Sozialgesellschaft als pdf zum Download auf der Homepage des Justizministeriums zur Verfügung gestellt, damit diese und andere Täter sich ein Bild davon machen können, wie sich so eine soziale Tätigkeit auf einen Straftäter auswirkt, wie er sich dadurch entwickelt.

©denise-a. langner-urso