Berufsbeschreibung eines Segelfluglehrers

In Deutschland müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, um den Stellenanzeigen als Segelfluglehrer nachgehen zu dürfen. Allen voran steht die Lizenz und Erlaubnis ein Segelflugzeug überhaupt führen zu dürfen. Des weiteren müssen Sie als Segelflugzeugführer, genügend praktische Erfahrung aufweisen, die mindestens 150 Flugstunden und ca. 250 Starts umfasst. Ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist das eigene Verantwortungsbewusstsein. Erst dann können Sie an der praktischen und theoretischen Auswahlprüfung teilnehmen. Der eigentliche Ausbildungslehrgang umfasst mindestens zwei Wochen durchgängigen Unterricht mit abschießender Prüfung. Der Prüfungserfolg ist auch an die eigenen pädagogischen Fähigkeiten geknüpft. Dabei wird die eigene Ausbildungstätigkeit einer Aufsicht unterzogen. Um sich zukünftig die Lehrberechtigung zu sichern, müssen Sie weiterhin an amtlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen und mindestens an 60 Schulstarts als Fluglehrer mitgewirkt haben.

Der Job eines Segelfluglehrers umfasst die theoretische und praktische Segelflugausbildung der einzelnen Anwärter, die genaustens durch den DAeC vorgegeben ist. Beispielsweise muss der Segelfluglehrer vor jedem Start herausfinden, auf welchem Ausbildungsstand sich der einzelne Schüler befindet. Der praktische Flugunterricht besteht einerseits aus der Demonstration der Flugmanöver und der Imitation seitens des Schülers. Während des gesamten Flugunterrichts müssen Sie als Fluglehrer, den Bedienablauf des Schülers überwachen und gegebenenfalls durch Befehle oder das aktive Eingreifen korrigieren. Natürlich sind mit den einzelnen Flugstunden Vor- und Nachbesprechungen verbunden, in denen die unterschiedlichen Flugübungen didaktisch aufbereitet werden. Sinn und Zweck der Gespräche ist, dem Schüler das richtige Verhalten beizubringen. Dabei kommt es vor allem auf die richtigen Unterrichtsmethoden an, die den Schüler auch bei schlechter Leistung weiterhin motivieren.

©Tobias Braun