Berufsunfähigkeit: Bessere Bedingungen zur BU-Versicherung?

©Gerd Altmann  / pixelio.de

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Berufsunfähigkeit: Neues Gesetz soll Möglichkeiten zur BU-Versicherung verbessern

Das Risiko aus körperlichen oder geistigen Gründen seinen Beruf aufgeben zu müssen, ist allgegenwärtig. Statistischen Erhebungen zufolge trifft dies etwa jeden fünften Arbeitnehmer in Deutschland. Die gesetzlichen Leistungen über die Erwerbsminderungsrente sind meist nur unzureichend oder bleiben aufgrund besonderer Voraussetzungen verwehrt. Auf privatem Wege vorzusorgen, ist daher wichtiger denn je. Vor diesem Hintergrund sieht auch das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) verbesserte Möglichkeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Aufgrund neuer Kriterien fürchten Experten aber eine weitere Verteuerung der Policen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen bald förderfähig?

Geht das neue Gesetz unverändert durch den Bundesrat, sollen künftig auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisversorgung im Alter (Basisrente bzw. Rürup-Rente) geltend gemacht werden können. Bedingung ist dabei, dass eine lebenslange Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente garantiert wird. Sie soll für alle Versicherungsgesellschaften verpflichtend eingeführt werden. Nach Ansicht des Analysehauses Franke und Bornberg könnten dadurch die Kosten für die geförderten Policen jedoch deutlich teurer werden. Zwar könnten die Anbieter die Höhe der Rente senken, wenn die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres eintrete, unklar bleibe jedoch, in welcher Höhe die Leistung gesenkt werden dürfe, so die Versicherungsexperten weiter.

Reform der Versicherungstarife gefordert

Wer sich für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, erhält Leistungen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Entscheidend für die Prämienkalkulation ist dabei vor allem die Risikoeinstufung anhand der Berufsgruppe. Verbraucherschützer bemängeln in diesem Zusammenhang schon seit längerer Zeit BU-Produkte, die den Bedarf in der Bevölkerung nur unzureichend berücksichtigen. Immer feinere Prämien- und Berufsdifferenzierungen führen dazu, dass vor allem für handwerklich Tätige – diejenigen die eine entsprechende Absicherung am dringendsten benötigen – die Prämien nahezu unbezahlbar werden. Die Branche müsse aber auch Lösungen für breite Bevölkerungsschichten etablieren und Wege zeigen, wie man sinnvolle Produkte und berufliche Reintegration zusammenbringe, so Michael Franke von Franke und Bornberg.

Eine der wichtigsten Risikoabsicherungen

Gut beraten ist, wer das Berufsunfähigkeitsrisiko gleich zu Beginn seiner Erwerbstätigkeit oder schon bereits als Student oder Auszubildender absichert. Zum einen sind gute Versicherungsbedingungen aufgrund des jungen Einstiegsalters leichter erhältlich und teurere Risikozuschläge oder gar Ablehnungen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen können gemildert bzw. vermieden werden. Zum anderen werden über die gesamte Laufzeit mitunter sogar weniger Beitragszahlungen fällig als bei einem späteren Einstieg.

©Albert Gottelt