BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Kreditantrag als unzulässig!

Am Dienstag dieser Woche fällte das BGH ein weitreichendes Urteil und erklärte die Bearbeitungsgebühren beim Kreditantrag als unzulässig. Wer diese Gebühren zurückfordern möchte, kann hierfür den unten angehängten Musterbrief verwenden.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass das Bearbeitungsentgelt keine gesonderte Leistung beinhaltet und damit nicht gerechtfertigt sei. Resultierend daraus haben nun zahlreiche Kreditnehmer einen Anspruch auf Erstattung dieser Gebühren wie Ronald Hotzner von www.guenstigeronlinekredit.com erklärt. Um diese Ansprüche schnell und einfach geltend machen zu können, dient ein vorgefertigter Musterbrief.

Alle Kreditverträge die nach dem 01.01.2011 unterzeichnet wurden, ist die Rückforderung der Gebühren noch nicht verjährt. Eventuell haben auch Kreditnehmer, deren Kreditaufnahme bereits länger zurückliegt noch eine Chance Ansprüche geltend zu machen. Hier bleibt abzuwarten wie der BGH agiert.

Fordern Sie Gebühren auf zurück!

Verbraucherschützer raten betroffenen Kreditnehmern dazu auf, ihr Recht geltend zu machen. Sollten Banken sich einer Auszahlung widersetzen, können erfahrene Anwälte weiterhelfen. Die aktuellen Gerichtsurteile gelten zwar nur für die jeweiligen Kläger, dienen aber für andere Gerichte bei ähnlichen Fällen als Richtungsweisend. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden merkt an, dass auch bei bereits abgezahlten Krediten die Gebühren zurückerstattet werden können.

Verbraucherschützer rechnen damit, dass zu wenige Kreditnehmer nun aktiv werden und somit den Banken die unzulässige Einnahmequelle überlassen. Von Seite der Verbraucherschützer hofft man auf eine breite Reaktion der Kreditnehmer.

Musterbrief der Verbraucherzentralen
Unter anderem gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern einen Musterbrief, der eine schnelle Einforderung der Gebühren ermöglicht. Die Forderungen bei der Bank muss jeder Kreditnehmer tatsächlich vereinzelt vornehmen.

 

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