Bundesregierung: Ein Beispiel an Portugal und Spanien nehmen

Die Bundesregierung hat sich gerade eben die Gehälter erhöht, wir sind ja nur mitten in einer Krise, und werfen das Steuergeld mit beiden Händen zum Fenster raus oder übergeben es in Wäschekörben an Banken.

Spanien kürzt gerade seine Ministergehälter um 15%, Portugal um 5 %. Das ist vorbildlich. Man geht mit gutem Beispiel selbst voran und lässt nicht nur den Steuerzahler bluten, regt sogar Kürzungen bei der Bildung an, wie Koch.

Auch wird es in Portugal sofort eine 2,5%ige Steuer auf alle Unternehmensgewinne geben, was absolut vorbildlich ist. Die Deutsche Bank, gegen die übrigens wenigstens in Amerika nun wegen falscher Berichte an Ratingagenturen ermittelt wird, hat im Krisenjahr alleine 5 Milliarden an Gewinnen verzeichnet. Da würde ein nicht kleiner Betrag in die mauen Steuerkassen fliessen, bei 2,5 %.

Während aber Bankster wie Ackermann mit fetten Boni nach Hause schlurfen, verlieren andere ihre Jobs und nirgendwo ist eine vernünftige Bankenabgabe oder Krisenbeteiligung der Banken in Deutschland auch nur in Sicht. Zu gut ist das Verhältnis von Spenden aus den Banken und Empfangsparteien. Hier sollte übrigens eine Mindestspendensumme pro Jahr eingeführt werden, die nicht überschritten werden darf. Zum Beispiel 10.000 Euro im Jahr pro Partei und Spender. Das hieße auch, die Parteien könnten nicht mit Wahlplakaten ganze Städte verschandeln und die Akteure müssten durch ihr Handeln mehr überzeugen als durch das getunte grinsekatzenface. Alleine die Unmengen von Papier und Holz, die in einem Wahlkampf verbraucht werden, zeugen nicht gerade vom Nachhaltigkeitswillen der Parteien, widersprechen jedwedem Umweltdenken und dem Naturschutz, parteienübergreifend. …

Schwarz-gelb wurde gerade in NRW abgewählt, und deshalb sollte auch Frau Merkel einmal in sich gehen und von sich aus einen Anlauf starten um hier auch endlich Transaktionssteuer, Vermögenssteuer und eine Gewinnsteuer einzuführen. Gleichzeitug sollte die Regierung auch bei sich selbst sparen, bei ihren Gehältern.

Auf der anderen Seite könnte man doch auch damit beginnen, in den Ländern die Parlamente zu reduzieren und nach Wahlbeteiligung zu besetzen. Bei 59%iger Wahlbeteiligung reduziert man entsprechend die Anzahl der Abgeordneten. Man hat zwar am Ende auch einen Landtag, aber dieser ist eben um 41% ihrer Sitze verkleinert, sprich, der Wähler hat weniger steuerfinanzierte Mäuler zu stopfen. Schulen, in die zu wenige Kinder gehen, werden ja auch mit anderen Schulen zusammengelegt. Sparen muss jeder, auch der Bürger, und der spart sich eben Abgeordnete und Regierungsvertreter. Aus zwei mach eins. Hier wählt man den prozentualen Weg, wenn man nicht die Bundesländer reduzieren will, von denen es ohnehin zu viele gibt. Vielleicht würde das die Politik endlich zum Nachdenken zwingen, denn nur wer dann ordentliche Politik macht, erreicht ja, dass sein Sitz nicht vom Nichtwähler wegsaniert wird.

Übrigens, auch Parteien sollten wissen: Verbrechen lohnt sich nicht: über die müden Erpressungsversuche einer Ameise wie der FDP kann man eigentlich nur müde lächeln, und Frau Merkel sollte genau überlegen, wie lange sie sich das noch gefallen lassen will, denn auch sie selbst wird ständig von diesen ultraradikalen Marktwachstumspredigern erpresst. Die FDP versucht nämlich sich auf diese Weise an die Macht und so für bestimmte Anhänger Gehälter zu erpressen. Im Strafrecht gilt bei Erpressung eigentlich:

Die Erpressung
§ 253

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
* Drohung mit einem empfindlichen Übel ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Das Übel ist empfindlich, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten zu veranlassen.

Bei der Erpressung erkauft sich das Opfer sozusagen die Beendigung der unmittelbaren Zwangseinwirkung und die zukünftige Freiheit.

Fragt man sich will sich der Täter bereichern?
* will der Täter einen Dritten bereichern oder kommt es auf eine Bereicherung überhaupt nicht an?
* handelt der Täter mit der Absicht der Zueignung?
* will der Täter sich selbst die Beute zueignen?
* will der Täter die Beute einem Dritten zueignen?
* kommt es auf die Zueignung überhaupt an?
* muss bei dem Opfer ein Schaden vorliegen?

so muss man bei der FDP alle Fragen mit Ja beantworten. Sie bereicherte gerade erst Hoteliers nach Spende (Bestechung) durch diese, der Schaden wird dem Steuerzahler zugefügt, dem Opfer entsteht so Schaden, die Beute ging an einen Dritten, und so weiter.

Nun droht die FDP wieder. Sie droht einer Partei und den Wählern dieser, bzw, sie droht gleich mehreren Parteien und deren Wählern. Das Gesetz sagt aber: In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Man sollte umgehend den Straftatbestand „Erpressung“ in das Parteiengesetz einarbeiten. Die Parteien haben Stillschweigen zu bewahren, bis die großen Parteien zu ihnen Kontakt aufgenommen haben, Erpressung zwecks Regierungsbeteiligungserpressung (Koalitionsherbeipressung) ist mit dem sofortigen Ausschluß der Partei für 5 Jahre an allen Wahlen zu ahnden und führt den umgehenden Ausschluß aus den Koalitionsverhandlungen herbei, sprich, eine Regierungsbildung mit dieser Partei wird damit umgehend für die Legislatur im Bundesland unmöglich. Denn nichts ist undemokratischer, als Koalitionsgespräche gerade gewählter Volksvertreter verhindern zu wollen, um sich selbst oder bewährte Parteifreunde in Ämter zu hieven. Der Parteiangehörige gehört mit einem Jahr Haft versehen.

Man stelle sich Westerwelle und andere FDPler einmal da vor, wo sonst Kinderschänder und Mörder hocken. Zum Glück gilt ja noch immer,

und Ackermann

©denise-a. langner-urso

FDP-Fraktionschef Papke gegen Ampelgespräche in NRW

Foto-Pixelio: Rainer Sturm