Bundestag, AGB – Gesetz zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

AGBs – Gesetz zum Zahlungsverzug in Geschäftsverkehr

Darüber hat der Bundestag eben mit großer Mehrheit abgestimmt, es wurde beschlossen mit den Stimmen der Regierungsparteien. Wichtig hierbei, die Linke enthielt sich nur, weil sie sich weitere Verbesserungen gewünscht hätte, bemerkenswert, Die Grünen lehnten ab.

Auffällig bei dieser Debatte war es zu sehen, dass der Partei Die Grünen, anscheinend jeder branche am Arsch vorbei geht, die nicht im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist. Es scheint für diese Partei überhaupt nur eine einzige Klientel, ein einziges Tema zu geben, nämlich das eben erwähnte.

Es gibt aber auch noch andere Branchen. Besonders ärgerlich, die Grünen missbrauchten ihre Redezeit um auf dem zuvor besprochenen EEG Thema umher zu reiten, was schon einer massiven Verachtung anderer Branchen, kleiner mittelständischer Betriebe und Handwerksbetriebe gleich kommt.

Dadurch wirkten die Vertreter Der Grünen in diesem Falle so, als litten sie alle unter einem massiven Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, und der Einwurf von Vertretern der Regierungsparteien, doch bitte am derzeitigen Thema zu diskutieren, und zur Sache zu sprechen, war mehr als gerechtfertigt. Und wenn den Grünen andere Branchen völlig egal sind, warum bleiben ihre Vertreter so einer Sitzung dann bitte nicht fern oder verlassen den Saal?

Auffällig bei allen Parteien, niemand sprach die Auswirkungen des Gesetzes auf AGBs im Internet an, man ist eben noch immer Neuländer, doch das Gesetz wirkt natürlich auch hier. Zum Beispiel zwischen Menschen, die im Auftrag Artikel schreiben und den Unternehmen, die sie beauftragen, auch hier sollte man genau hinschauen, wie die AGBs verfasst sind, denn auch da vergehen zwischen Auftragsbearbeitung und Auszahlung oft mehr als jene jetzt geltenden 30 Tage.

Allerdings hat der Auftragnehmer ein sehr gutes Druckmittel in der Hand, der Pauschalschadensersatz liegt bei 40 Euro. Der Auftragnehmer sollte bei Mahnungen dieses Druckmittel also auch einsetzen, denn diese Summe steht ihm in jedem Falle zu, gut für alle, die viele kleinere Aufträge abarbeiten. Dürfte doch in vielen Fällen das über der vereinbarten Summe liegen. Hinzu kommen, was beachtlich ist, dauert es länger, und geht den Klageweg, 9% Verzugszinsen.

Und natürlich hat die Bundesregierung recht, wenn ihre Vertreter mündlich begründen, Streckung der Zahlungsfristen sei Zinsgewinn für die Auftraggeber bei gleichzeitigem, kostenlosem Kredit.

Es gilt also, zwischen Fertigstellung des Auftrages dürfen nicht mehr als 30 Tage vergehen, ein guter Tag für kleine und mittlere Unternehmen und für alle, die auch online mit Auftragserstellung als Freiberufler oder Selbstständige ihren Lebensunterhalt verdienen.

©denise-a. langner-urso