Darauf ist bei einer Motorradversicherung zu achten

 

Dass Motorradfahren gefährlicher ist als Autofahren, wirkt sich unter anderem auf den Versicherungsbeitrag aus. Daher sollte sich jeder Biker zunächst über die Tarife und Anbieter informieren, bevor er sein Motorrad versichert.

Haftpflichtversicherung ist wie beim Auto Pflicht

Wie beim PKW ist auch der Motorradfahrer dazu verpflichtet, sein Zweirad entsprechend zu versichern. Hier ist, wie beim Auto, die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Je nachdem, wie es der Halter wünscht, kann das Motorrad auch mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden.

Versicherungssumme: danach richtet sie sich

Die Versicherungssumme ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Anders als beim Auto wird zum Beispiel die Größe des Hubraums mit in die Berechnung des Tarifs einbezogen. Da mit dem Motorrad mehr Unfälle geschehen, sollte die Deckungssumme höher gewählt werden, als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Aus diesem Grund ist die Police für ein Motorrad auch teurer als für einen Pkw.

Weitere Faktoren für den Beitrag einer Motorradversicherung

In allen anderen Faktoren entspricht die Motorradversicherung der eines Pkws. Mit in den Versicherungsbeitrag fließen wie beim Pkw die dem Halter bereits passierten Unfälle ein. Aber auch die Typenklasse sowie die Regionalklasse spielen eine Rolle für die Versicherung. Da sich diese von Versicherung zu Versicherung unterscheiden, sollten sich Motorradfahrer vor dem Abschluss einer Motorradversicherung genau darüber informieren, welchen Beitrag und welche Tarife die jeweilige Versicherung bietet.

Saisonkennzeichen macht Versicherung günstiger

Wer sein Motorrad nur in den warmen Monaten des Jahres nutzt, kann ein Saisonkennzeichen nutzen. Bereits seit dem Jahr 1997 gibt es Saisonkennzeichen und diese sorgen dafür, dass die Versicherung preiswerter ist. Allerdings darf das Motorrad dann auch nur während der festgelegten Saison bewegt werden. Der Zulassungszeitraum muss mehrere zusammenhängende Monate umfassen. Mindestens zwei Monate und maximal elf Monate sind vorgeschrieben und es sind nur volle Monate möglich. Die gewählte Saison wird sowohl auf dem Kennzeichen als auch in der Zulassungsbescheinigung und auf dem Versicherungsnachweis vermerkt. Außerhalb der Saison muss das Kraftrad auf einem umfriedeten und privaten Stellplatz untergebracht sein.

Tipp: Bei Direct Line (heute Verti) gibt es den sogenannten Nix-Passiert-Tarif – mit ihm haben Motorradfahrer einen Schadenfall pro Jahr frei.

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