Dispozinsen sind „Kartellabsprachen“ zwischen Union und Banken

Anders kann es einfach nicht sein …

Dispozisen, die Debatte, die dazu heute im Bundestag lief, konnte zynischer nicht sein.

Die SPD stimmt mit der Union, obwohl sie eine Deckelung wünscht, die anderen beiden Parteien der Opposition aber sind keine Einheit, sie führen ein Kasperletheater vor, für das man sich schämen muss, denn Opposition ist ja ohnehin kaum vorhanden und dennoch stimmen die Parteien kommt eine Vorlage der anderen Oppositionspartei auf den Tisch nicht gemeinsam ab, unterstützen sich nicht, sind offensichtlich nicht Willens, Opposition zu sein. Dann sollen sie doch bitte keine Erweiterung ihrer Rechte fordern!

Der Dispozins würde, ginge es nach der SPD und nach den Oppositionsverweigerern, umgehend gedeckelt, das wurde heute deutlich.

Doch die Union stellt sich auf die Seite der Banken, beschimpft sogar den Bürger als dämlich, denn der sei quasi finanztechnisch zu ungebildet, und überhaupt sei ja die Schule daran Schuld, weil sie den Kindern dort nichts über Dispozinsen beibrächte. Mehr Impertinenz geht nicht, eine Frechheit ist das, was Dr. Volker Ulrich von der Union da zum Besten gab. Das grenzt an regelrechte Verachtung der Bevölkerung.

Je weiblicher je doller, vorab hatte schon Mechthild Heil ebenfalls von der Union mächtig um sich geschlagen und ausgeteilt.

Die Dame ist so irrational, in dem, was sie propagiert, es war kaum auszuhalten:

Eine Deckelung von Dispozinsen würde die Bevölkerung als links-grüne Bevormundung ansehen, außerdem seien gewisse Schichten leicht zu verführen, das quasi geradezu als Aufruf zu massiver Mehrverschuldung zu verstehen. Tenor, man müsse den doofen Schuldenmacher vor sich selber schützen.

Und außerdem und überhaupt führe eine Deckelung von Dispozinsen zu massiven Gebührenerhöhungen bei anderen Kosten, wie etwas es die Kontoführungsgebühr ist, was zu einem Dispo nur noch für Reiche führen würde.

Sorry, aber dümmer geht immer, schwachsinniger kann man nun wirklich nicht mehr argumentieren, wenn man beweisen will, dass man eigentlich nichts zur Debatte beitragen möchte.

Naja, für dass, was solche Personen verdienen, und dafür welche Vorzugsbehandlung sie anderen Gutverdienern und Selbstständigen gegenüber absahmen, die ihre Versicherungsbeiträge komplett selber bezahlen müssen, erlaubten sie sich heute bodenlose Frechheiten denen gegenüber, die ihnen auch noch sämtliche Kosten ihrer Dienstreisen zahlen und ihnen auch noch eine Netzkarte für die Deutsche Bahn und innerhalb Berlins ist die Nutzung des Fahrdienstes des Bundestages finanzieren dürfen.

Ich füge hier einmal aus Wikipedia ein:

Abgeordnetenentschädigung (Diät): 8.667 €/Monat (gemäß § 11 Abs. 1 Abgeordnetengesetz, gültig seit 1. Juli 2014)

Steuerfreie Kostenpauschale: 4.204 €/Monat
(Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale pauschal abgedeckt. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden; niedrigere Ausgaben sind steuerfreies Zusatzeinkommen.

Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 €/Monat (50% des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“).

Übernahme der Dienstreisekosten und Bereitstellung einer Netzkarte für die Deutsche Bahn innerhalb Berlins ist die Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages kostenfrei.

Übernahme von bis zu 15.053 €/Monat (ab dem 1. August 2011; 16.019 €/Monat ab dem 1. August 2013) für die Gehälter der Angestellten des Abgeordneten. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Sind die Angestellten des Abgeordneten mit ihm verwandt oder verschwägert, muss er die Kosten selbst tragen.

Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensions-Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz von 67,5 Prozent wird nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit erreicht. Wenn ein Abgeordneter zwei vierjährige Legislaturperioden Mitglied des Bundestags war, so erhält er 0,025 x 8 x 8.252 € = 1.650,40 € Pension. Der Beginn der Pensionszahlung erfolgt grundsätzlich mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Nach acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag reduziert sich die Altersgrenze um je ein Jahr pro weiterem Jahr Mitgliedschaft (bis max. dem 18. Jahr).

Eine bodenlose Frechheit war das, was die Redner der Union da so von sich gaben, unerhört, beleidigend, verachtend.

Tja, der aber was soll es, die Union hat erkannt, egal, wie dreist man seine Wähler beschimpft, Mutti zieht immer, Mutti hat mit denen ja nichts zu tun, ist stets abwesend, bekommt das nicht mit, die muss einem ja leid tun, für das Benehmen ihrer verwahrlosten, unerzogenen Kinder, und darum wählen wir sie immer wieder erneut, um ihr unsere „Solidarität“ zu beweisen und um sie zu trösten …

Es ist wirklich nicht zu ertragen, wie dämlich die sind, die immer wieder da ihr Kreuz machen, wo ihnen dadurch dankt, dass man ihnen anschließend in den Allerwertesten tritt. Aus Schaden wird man klug? Für Unionswähler trifft das allerdings nicht zu. Krass!

Ach und übrigens, wer glaubt,, was noch unter Pflichten von Bundestagsabgeordneten auf Wikipedia steht, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet:

Abgeordnete haben während einer Sitzung des Parlaments im Gebäude des Bundestags anwesend zu sein. Sie müssen jedoch nicht im Plenarsaal sitzen, sondern können sich zum Beispiel auch im Büro aufhalten und arbeiten, da sie die Sitzung über das bundestagsinterne Fernsehen verfolgen können.

Hahaha, das kann man von jedem PC von daheim aus auch …

Und eins beweist die Union erneut, es gilt dort das Motto: Banken, Banken über alles, über alles auf der Welt.

©denise-a. langner-urso