In eigener Sache nach Kölner Abmahnurteil – Keine Fotos mehr!

Schon wieder das Landgericht Köln, schon wieder drohen Massenabmahnungen. Abmahnungen bei Pixelio-Bildern, Abmahnungen auch aber für sämtliche Fotos, die frei genutzt werden dürfen, die Akteure, die erst ihre Bildchen hochladen und dann unter einem Vorwand daraus Kapital schlagen, sie sind der Netzgemeinde, den Bloggern seit Jahren bekannt, sie versuchen mit immer neuen Klagen Kapital aus dem zu schlagen, was angeblich umsonst ist.

Wir haben uns deshalb entschieden unseren Slider abzuschalten und keine Fotos mehr zu nutzen, es sei denn, man reicht uns diese mit einer Erklärung ein, dass gegen die Setzung des Fotos nicht geklagt wird. Allerdings muss ja vermutlich nicht einmal der Urheber selbst klagen, wenn im Sliderfoto das © nicht erwähnt ist, dagegen kann Hinz und Kunz Klage erheben, und miese Anwälte lauern im Netz überall, warten nur auf Gelegenheiten. Wir haben immer unter unseren Fotos, meist zuzüglich unter unseren Artikel den Urheber von Pixelio genannt. Aber wie gesagt, all das scheint nicht zu reichen, irgendjemand hat eine Lücke gestoßen, auf die er hin geklagt und Recht bekommen hat, und wieder einmal sitzt das zuständige Gericht in Köln.

Besser wäre es, Pixelio würde den Postern endlich das Handwerk legen, die diese Seite so missbrauchen, denn wie gesagt, da lauern ständig dieselben User auf ihre Chance zum Abkassieren. Und die gehören respecter! Das Urteil ist verheerend, man fragt sich, wann der letzte Blog abschalten muss.

Wir allerdings haben entschieden, es herrscht eine so unklare Rechtslage, was nun wie oft und wo verlinkt werden muss, dass wir komplett auf Slider und Fotos verzichten. Es tut uns Leid und wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

©denise-a. Langner-urso

Der beklagte Blog: Bestatter-Weblog dazu: Hammer! Urteil des LG Köln – Abmahnfalle, alle Webseiten sind betroffen!

Hier die Erklärung, welcher Aufwand, welche Programmierfähigkeit nötig wäre: Katastrophales Urteil des LG Köln: Stockphotos sind Abmahngrund!

lies dazu auch: Stockfotos: Neues Urteil schafft potenzielle Abmahn-Welle


LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen