In Sachen Krömer: Widerspruch, Herr Fleischhauer!

Ich mag die Krömer-Show nicht, ich mag Herrn Krömer nicht, so viel vorab. Und ich fahre fort, wer zu Krömer geht, kommt dabei um.

Dem Beitrag Herrn Fleischhauers im heutigen Spiegel Streit um Krömer-Show: Wenn die ARD so richtig die Sau raus lässt

muss ich etwas entgegensetzen, denn egal, wie das Gericht entschieden hätte, es hätte sich ein Kollege gefunden, der dazu einen entsetzten Artikel schreibt, auch in dem Falle, wäre die Entscheidung zu Ungunsten der ARD verlaufen. Im Gegenteil, der Aufschrei wäre um ein Vielfaches lauter gewesen. Irgendein anderer Journalist hätte umgehend konstatiert, die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, sämtliche Satiriker seien hin fort bedroht.

Wer ehrlich ist, der muss in diesem Falle ganz eindeutig feststellen, das Gericht war in diesem Falle in wirklich schwerem Fahrwasser. Es hätte entscheiden können wohin auch immer, jemand hätte gewinselt.

Was das Gericht getan hat ist im Gegenteil doch etwas anderes, es hat sich den viel schwereren Vorwürfen, der Staat wolle den Bürger bevormunden, nicht ausgesetzt, indem es der ARD Recht gab. Es ist eine Gratwanderung gewesen, die Münze hat zwei Seiten.

Mit seiner Entscheidung beweist das Gericht doch nur, dass es dem Zuschauer die freie Entscheidung nicht nimmt, sich den Schlamm der Satire anzuschauen, wenn er Schlammschlachten mag, eben zu jenen gehört, denen jedwede Niveaulosigkeit nicht ausreicht, um Sendeanstalten mit Nichteinschaltquoten zu bestrafen. Das Gericht nimmt somit nicht dem Zuschauer die Verantwortung, darüber zu entscheiden, ob er es dauerhaft billigt, wie man mit seinen Zwangsgebühren umgeht.

Ich denke, durch dieses Urteil hat nicht Matussek verloren, im Gegenteil, er hat sogar einen wichtigen Sieg errungen, auch wenn man das derzeit in Rage vielleicht anders sehen mag. Ich denke, die ARD hat den Prozess verloren, und auch Krömer, den man noch eine Weile gewähren lässt, einfach, damit der Zuschauer von selbst dahinter kommen darf, dass der Sender längst jedes qualitativ minderwertigste RTL-Format unterboten hat, dass er darüber nachdenkt, und zwar selbst, um als Folge dessen durch sinkende Einschaltquoten die Sendung durch den Orcus zu spülen.

Nein, Herr Fleischhauer, Widerspruch, wenn die Bürger dieses Staates noch nicht die letzte Hirnzelle ausgeschaltet haben, dann werden sie die richtige Entscheidung fällen, dann wird Recht vom Gebührenzahler gesprochen und nicht rechtsstaatlich verordnet. Dann heißt die Entscheidung, die das Gericht den Volksschöffen überließ wirklich:

Im Namen des Volkes, die Sendung wird abgesetzt.

Ist es nicht das, was Journalisten ansonsten immer fordern, nämlich Rechtsprechung im Namen des Volkes, in diesem Falle des Zuschauers, und somit der überwältigenden Mehrheit? Und ist es nicht so, dass in diesem spezielle Falle das Gerich im Gegenteil auch in gewissem Sinne die Rechte von freier Meinungsäusserung, von Satire und den Journalisten an sich ehr geschützt hat? Denn wenn man ehrlich ist, trafen doch in dieser Show eigentlich twei gleich scharfzüngige, gleichwertige Gegner aufeinander. Und über anderes war nicht zu entscheiden, darüber spricht der Zuschauer mit der Fernbedienung das Urteil.

Trauen Sie, Herr Fleischhauer, doch bitte dem Zuschauer etwas mehr zu und machen sie sich nicht auch noch zum Anwalt all jener, die Recht ständig und unbemerkt beschneiden wollen, weil vielleicht dürch Krömer die Sicherheit guten Geschmacks gefährdet ist. Das Gericht hat es doch auch getan, warum können Sie das in diesem Falle nicht, warum regt Sie als Journalisten das so auf?

©denise-a. langner-urso