Kündigung aber richtig – Der Kündigungsgenerator

KUENDIGUNG

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Versicherung kündigen: Gründe und Kündigungsfristen

Zu hohe Versicherungsbeiträge oder kein Versicherungsbedarf mehr – die Kündigungsgründe für eine Versicherung sind vielfältig. Ebenso gibt es viele verschiedene Fristen, bis wann eine Kündigung beim Versicherer auf dem Tisch liegen muss. Bei manchen Versicherungen sollte stattdessen ganz von einer Kündigung absehen werden. Der finanzielle Verlust wäre sonst zu groß.

Widerruf, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Kündigungen. Der Widerruf, die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Dabei variieren die Kündigungsfristen zwischen 14 Tagen und drei Monaten. Gerade der Widerruf ist für Verbraucher wichtig, die sich vorschnell für eine Versicherung entschieden haben und sich nun doch nicht entsprechend versichern wollen. Innerhalb von 14 Tagen nach Versicherungsabschluss können Kunden den Versicherungsvertrag widerrufen. Bei Renten- und Lebensversicherungen sind es sogar 30 Tage.

In der Regel ein- bis dreimonatige Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung findet sich in den Vertragsunterlagen. Je nach Versicherung kann diese am Ende des Kalenderjahres oder am Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung beträgt die Kündigungsfrist normalerweise drei Monate. Bei einer Kfz-Versicherung ist es hingegen nur ein Monat. Auch bei Lebensversicherungen gibt es eine einmonatige Kündigungsfrist. Allerdings sollte von einer Kündigung abgesehen werden. Denn meist wird bei der Kündigung einer Lebensversicherung wesentlich weniger ausgezahlt, als über die Jahre eingezahlt wurde.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer immer dann, wenn die Beiträge für die Versicherung steigen. Ab Erhalt der Mitteilung haben Versicherte einen Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen bzw. zu wechseln. Auch wenn das versicherte Risiko entfällt, kann der Kunde außerordentlich kündigen. Dies ist etwa beim Zusammenziehen der Fall. Dadurch wird etwa die zweite Hausratversicherung für die Wohnung, aus der man auszieht, nicht mehr nötig. In diesem Fall sollten Kunden den Auszug der Versicherung sofort melden. Das Sonderkündigungsrecht gilt zudem, wenn ein Schaden reguliert wurde. Sowohl der Versicherte als auch die Versicherungsgesellschaft können dann innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Schaden vom Versicherer gedeckt oder die Leistung abgelehnt wurde.

Kündigungsschreiben per Einschreiben verschicken

Um eine Versicherung zu kündigen, ist ein entsprechendes Kündigungsschreiben notwendig, das dem Versicherer zugeschickt wird. Mittlerweile bietet das Internet viele Hilfen, wie solch ein Schreiben aussehen sollte. Dazu zählt auch der Kündigungsgenerator: Besonders Menschen, die wenig Zeit haben, selbst eine Kündigung zu schreiben, können sich mit seiner Hilfe die Kündigung schreiben lassen. Innerhalb wenigen Minuten kann so das Schreiben per Post versendet werden. Um sicherzustellen, dass die Kündigung auch beim Versicherer ankommt, sollte der Brief per Einschreiben verschickt werden.

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