n-tv Ticker Meldung. Und was kosten ihre Präsidenten-Stimmen, liebe FDP?

In n-tv läuft es nachts seit 0.00Uhr während der Nachrichten erstmals offen über den Ticker, die FDP will sich ihre Stimmen für Merkels Kandidat Wulff bezahlen lassen. Stimmabgabe für Wulff: FDP fordert Gegenleistungen, lautet die genaue Meldung.

Bravo…

Welche, und mit welcher Berechtigung?

Wie teuer kommt das den Steuerzahler, wer wird dafür verschont? Seit wann ist Stimmenkauf in Deutschland erlaubt und üblich, wird das öffentlich verkündet und läuft über Nachrichtenticker? Ist das die neue Art der Kommunikation?

Seit wann werden politische Wahlstimmen bei einer Bundespräsidentenwahl erpresst, und gegen welche Leistung? Erst sollen nur Parteisoldaten, die „kanzlerinnentreu“ wählen zu den Wahlen zugelassen werden, und jetzt auch noch Stimmerpressung, Nötigung?

Es ist ein absoluter Skandal!

Was also kostet der Bundespräsident?

Wieviel Milliarden für wen? Was soll die FDP dafür erhalten? Die Koalition ist uns eine Erklärung für das menschenunwürdige, kriminelle, offizielle Schachern ums Amt schuldig, umgehend!

Den Erhalt der Steuersenkungen für die Hotels? Diese Frage muss geklärt werden, und auch, was das bedeutet, was ist ein gekaufter Kandidat überhaupt noch wert? Nichts! Was ist eine Koalition wert, in der ein Partner den anderen so erpressen kann? Nichts!

Wie Merkel mit dem höchsten Staatsamt umgeht, das ist schädlich, schädigend, schändlich, einmalig in der Geschichte, und wer dem von ihr bestimmten Kandidaten Wulff, sollte er denn wirklich gewählt werden, jemals die Hand wird geben können, sei er nun Bürger oder Politiker aus dem Ausland, der sollte sich danach gründlich die Hände waschen, denn er drückt sie vermutlich jemanden, der ins Amt kam, weil Merkel, was auch immer, dafür bezahlte.

Wie schwarz-gelb die Demokratie offen mit Füßen treten, das dürfte einmalig sein in der Nachkriegsgeschichte dieses Landes!

Deutschland also bald mit Merkels gekauftem Hampelmann im höchsten Amt des Staates? Was wird die Welt sagen, zu so einem? Was soll man halten, von einem erpressten Kandidaten? Ist Stimmenkauf jetzt legal, damit Merkel an der Macht bleibt?

Und warum stoppt niemand dieses Schmierentheater der Kanzlerin? Sie haben sich umgehend dazu zu äussern, sie, diese Kanzlerin, und auch die FDP!

Die Medien, sie haben das Geschacher und den Stimmenkauf, diese Erpressung und Nötigung zu hinterfragen!

Was kostet das Beseitigen eines Rivalen durch „Wegloben“ ins Bundespräsidentenamt? In Italien würde die Mafia so handeln, wir sind aber nicht in Sizilien, wir reden hier von Deutschland!

Was vor allen Dingen kostet es den Normalbürger, und welche FDP-Klientel bleibt durch den Stimmenkauf verschont von den Sparmaßnahmen der Regierung? Kostet uns das am Ende die Kopfpauschale Röslers? Ist es das, was Merkel dafür zahlt und dem Bürger so durch die hIntertür aufs Auge drückt, um die Pharmaindustrie weiter zu schonen?

Was kostet ihr Kandidat Frau Merkel, und was erhält die FDP als Gegenleistung für ihre Stimmen?

Schämen sie sich, werte Damen und Herren aus FDP und CDU/CSU, wer so mit dem höchsten Amt verfährt ist kein Demokrat! Was also läuft da hinter den Kulissen? Was für Mafiosi regieren uns eigentlich?

Schämen Sie sich, Frau Merkel! Sie und die FDP haben jedweden Anstand verloren!

©denise-a. langner-urso

Foto-Pixelio:Rainer Sturm

Stimmenkauf: In Deutschland ist es weder erlaubt, Stimmen für die Bundestagswahl zu kaufen, noch zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Selbst der Versuch ist strafbar. Das Strafgesetzbuch (§§ 108b, 108c) sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen sowie die Möglichkeit des Entzugs des aktiven und passiven Wahlrechts vor. Und zu Erpressung sagt das Buch: Die Erpressung (§ 253 StGB) und die räuberische Erpressung (§ 255 StGB) richten sich gegen fremdes Vermögen und gegen die (Willens-) Freiheit des Betroffenen und können als “Nötigungen mit Vermögensbezug” umschrieben werden.

§ 253 StGB (Erpressung):

“(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.”

Spiegel: Angst vor Gegenstimmen – Polit-Profis sollen Super-Gauck verhindern

Standard- Deutsche Präsidentenwahl-Träumen ist nicht verboten
Standard- Deutscher Bundespräsident-08/15 im Schloss