Steuergesetz Deutschland – Aufruf zum Currywurst-Boykott

Heute gab es ein bemerkenswertes Urteil. Das Currywursturteil, und das ist kein Scherz! Höchstens Eulenspiegelei und Satirereif allemal!

Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb das Bundesverfassungsgericht zum Aufschieber geworden ist, wenn es darum ging, gegen irgendetwas zu klagen, wenn sich die Bundesregierung gesetzeswidrig verhielt, oder es gleich ganz in die Politik zurückzuverweisen, weil man sich damit überfordert fühlte und deshalb die Klagen abwies.

Endlich wissen wir warum das bisher so war. Endlich ist klar, womit das Bundesverfassungsgericht so lange befasst war, warum es keine Zeit hatte.

Mit der Currywurst-Besteuerung! Mit der Beratung des Bundesfinanzhofes war es vermutlich befasst, das Bundesverfassungsgericht! Aber deshalb müssen doch die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagenden Wirtschaftsvertreter nun wirklich Verständnis haben, meinen sie nicht auch? Das arme überlastete Bundesverfassungsgericht aber auch …

Wie kann man es nur während einer Currywurstentscheidung anrufen, man, man, man. Schließlich muss ja das Currywurststeuergesetz anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten, man kennt ja die Wutbürger derweil, und da wollte man von vornherein Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausschließen. Wer das nicht versteht…

Aber egal, es geht ja um die jetzige Gesetzeslage.

Eine Currywurst im Sitzen wird nun also mit 19% Mehrwertsteuer belegt, eine Currywurst im Stehen kostet ab sofort 7% Mehrwertsteuer. Und ich, ich fühle mich durch dieses Urteil diskriminiert und verunsichert. Muss nun ein Rollstuhlfahrer immer 19 % zahlen, wenn er sagt, er würde doch stehen wenn er könnte oder nicht. Nicht, dass mich das beträfe, indirekt tut es das aber doch.

Ja, ich weiß, das ist verboten, und doch werde ich zum Aufwiegler und rufe zum Currywurst-Boykott.

Denn ich habe beschlossen, meine Currybude zu nerven, bis aufs Blut. Mal sehen was passiert. Ich nehme zuerst einmal einen Klappstuhl und werde  die 7% Wurst ordern. Wenn ich mich dann setze, kassiert dann die Wurstfrau nachträglich den teureren Steuersatz von 19% ab?

Oder ich borge mit die Oma von nebenan, denn ich stehe nun einmal nicht gerne. Oma sitzt im Rollstuhl. Die binde ich stehend am Tisch an, dann zahlt sie nur 7%. Derweil kann ich sitzen und berappe 19% oder, wir stehen beide für 7%. Ich kann mich aber auch mitten im laden unter den Stehtisch setzen, dann sitzt Oma auch, und wir zahlen beide 19%, oder zählt nur das Sitzen auf Stühlen als solches?

Tja, und was ist, wenn ich die Wurst werde im Stehen noch im Sitzen im Laden verspeise sondern daheim? Entfällt die Mehrwertsteuer dann ganz? Oder wenn ich in Rollerblades ankomme, dann sizte und stehe ich ja nicht, dann rolle ich-hm …

Fragen über Fragen! Nun ja, ich bin eben streitsüchtig, und das wird mein Wurstverkäufer jetzt eben ausbaden müssen.

Ja, und was zahlt uns dann eigentlich der Imbissbudenbesitzer, wenn die angebundene Oma samt Tisch umfällt und sich durch den fallenden Stehtisch verletzt? Die Haftungsfrage, die will ich schon gerne geklärt haben. Oder kann ich als geringsten Schadensersatz jetzt fordern, dass der Wirt auf die 12% Differenz zwischen 7% und 19 % verzichtet?

Ich mag Currywurst, aber manchmal nervt ja langes Sitzen auch. Wenn ich also die eine Hälfte der 7% Steh-Wurst verzehre, also eine Stehcurry geordert habe, mich aber danach zum Sitzen entschließe, dann muß ich dem Besitzer demnächst wohl Bescheid geben, auf dass er die andere Hälfte nachträglich zu 19 % hälftig abrechnet, und umgekehrt, wenn ich dreiviertel der Wurst absitze und dann aufstehen will, dann lasse ich mir das Restdrittel zurückzahlen. Also ausprobieren und zur Weißglut treiben, das kann ich gut.

Wenn ich dann noch meine Familie mitschleife und der eine schneller isst, als der andere, dann bekommt der Budenbesitzer Kopfschmerzen. Zum Beispiel wenn mein ein Drittel gegessen habender Gatte aufsteht und mit mir tauscht, also steht, und mir und meiner erst zur Hälfte verzehrten Wurst den Platz überlassen will. Das wird ein Vergnügen!

Überhaupt, was passiert, wenn die Currysitzsteuer nur normale Sitzplätze betrifft, also Stühle, wenn aber Rollstuhlfahrer, weil sie ja nicht stehen können nun weniger zahlen dürfen, darf ich dann sagen ich fühlte mich diskriminiert, weil ich für das Sitzen bezahlen muss? Und wie ist das überhaupt, müssen Bürostühle mit Rollen, selbst mitgebrachte zudem, dann nicht auch als Rollstühle anerkannt werden?

Ganz ehrlich, ich warte eigentlich nur noch auf den Tag, an dem die Kontrolleure von Aldi, Edeka und Co bei mir zu Hause klingeln, um zu inspizieren, ob wir beim Essen daheim sitzen oder stehen. Denn ich bestehe ausdrücklich darauf, auch daheim für im Stehen gegessene Lebensmittel nur 7% zahlen zu müssen.

Übrigens – weiß eigentlich jemand, was uns die Currywurst im Liegen jetzt kostet? Nein? Schade, na hoffentlich hat wenigstens meine Currybude davon etwas erfahren, ich schätze ja mal so um die 12 %, dann nehme ich nämlich demnächst die oder ich lasse es erst einmal ganz, wozu ich bei der unklaren Gesetzeslage nur jeden auffordern kann.

Lasst uns die Currywurst boykottieren!

©denise-a. langner-urso