Zwangskontoauszugszustellung der Deutschen Bank muss kostenfrei erfolgen

Die Deutsche Bank rückt wieder ins Visier, denn erneut hat das Geldinstitut einen Prozess verloren, eine herbe Schlappe erlitten. Wieder einmal hat die Verbraucherzentrale für Kunden gestritten und ihnen Recht verschafft. Das wird Kunden der Deutschen Bank freuen, denn sie sind die Nutznießer des Urteils.

Es war bisher eine ihrer Unarten, den Kunden einmal im Monat unaufgefordert bei Nichtabruf über den Automaten die Kontoauszüge ungefragt zuzusenden und dafür die Summe von bis zu 1,94 Euro in Rechnung zu stellen, somit das Kundenkonto zur Selbstbedienung zu nutzen. Dieses Verfahren ist ungültig, wie das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-25 O 260/10) jetzt entschieden hat. Die Bank ist im Gegenteil gesetzlich verpflichtet, den Kunden einmal im Monat Auskunft über sein Konto kostenlos zu erteilen.

Das Urteil ist rechtskräftig und Kunden können die Beträge zurückfordern, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Das Urteil hat aber keine direkte Auswirkung auf Kunden anderer Geldinstitute. Unter dem Link zur Verbraucherzentrale findet man auch eine pdf-Datei mit einem Musterschreiben, damit man sein ungerechtfertigt abgezogenes Geld zurückfordern kann. Kann man selbst den Nachweis nicht führen, so hat die Bank die Aufgabe, dies für ihren Kunden zu überprüfen.

Urteilsauszug

©denise-a. langner-urso