Die Berufsunfähigkeitsversicherung – ein Muss für alle im Arbeitsleben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollten Sie sofort, wenn Sie in das Berufsleben einsteigen, abschließen und die Vertragslaufzeit bis zum Renteneintritt wählen.

 

Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Sie sind allerdings immer noch in der Lage eine andere Tätigkeit auszuführen, auch wenn Sie nicht Ihrer Qualifikation entspricht. Die früher bestehende staatliche Absicherung wurde 2001 abgeschafft. Heute gibt es nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie ärztlich bestätigt, weniger als 6 Stunden arbeiten können. In jedem anderen Fall gehen Sie leer aus und müssen jede andere Arbeit annehmen.
Mit einer abgeschlossenen BU ohne Verweisrecht bekommen Sie die vereinbarte Rente gezahlt, wenn Sie den zuletzt ausgeführten und versicherten Beruf nicht mehr ausüben können.

Vor dem Abschluss sollten Sie unbedingt die Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen. Ein wichtiger Faktor im Vergleich spielen dabei die Berufsgruppen.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeiter und Angestellte
Nach der Statistik ist jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit bedroht.
Wenn Sie Arbeiter, oder Angestellter sind, dann ist es falsch, wenn Sie glauben, dass der Arbeitgeber für Sie das Risiko Berufsunfähigkeit absichert. Die Arbeitgeber haben in der Regel eine betriebliche Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie selbst abschließen.

 

Auch Beamte brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Es ist falsch, wenn Sie als Beamter glauben, dass Ihr Dienstherr das Risiko Berufsunfähigkeit für Sie geregelt hat. Als Beamter haben Sie eine wesentlich umfangreichere gesetzliche Versorgung als Arbeitnehmer und Angestellte. Viele glauben, dass mit der bestehenden Dienstunfähigkeitsversicherung auch Berufsunfähigkeit abgesichert ist, doch das stimmt nicht. So gibt es zum Beispiel überhaupt keine Absicherung, wenn Sie als Beamter in den ersten fünf Jahren krankheitsbedingt dienstunfähig werden. Eine Besonderheit für Beamte ist auch, dass der Dienstherr einen Beamten auch mit schlechter Gesundheitsprognose in den Ruhestand entlassen kann, auch wenn die Arbeitskraft weniger als 50 % eingeschränkt ist. Dafür würden Sie noch kein Geld aus der normalen BU erhalten. Hier ist es wichtig, dass Sie dieses Risiko als Beamter mit in den Versicherungsvertrag einbinden. Entsprechende Versicherungen, die das Risiko versichern, gibt es.
In der Regel zahlen Sie als Beamter einen geringeren Beitrag, weil bestimmte Risiken anders abgedeckt werden und auch ein geringeres Risiko insgesamt besteht.

 

Berufsunfähigkeitsversicheurng für Selbständige
Als Gewerbetreibender, oder Selbständiger müssen Sie Ihre gesamte Vorsorge selbst organisieren. Das trifft damit auch auf die Berufsunfähigkeit zu. Besonders müssen Sie beachten, dass die Versicherung bei einer Berufsunfähigkeit die Umgestaltung der Tätigkeit und des eigenen Betriebes fordern kann, damit Ihre Berufsunfähigkeit wieder hergestellt ist. Hier müssen Sie beim Vertragsabschluss darauf achten, dass nur angemessene Maßnahmen zur Umgestaltung, die nach Möglichkeit genau definiert sind, gefordert werden können. Ausgeschlossen werden muss zum Beispiel eine grundlegende Veränderung des betrieblichen Charakters. Sie dürfen als Selbständiger durch die Umstrukturierung auch nicht unter- oder überfordert werden. So muss die Arbeit nach der Umstrukturierung weiterhin für Sie angemessen sein.

 

©denise-a. langner-urso