Update-AXA Auto–Diebstahl? – Bei AXA ist Rechtsstreit Programm , auch mit Medien

Anmerkung der Redaktion: Die Axa hat uns genötigt, den Namen des Mitarbeiters aus dem Text zu entfernen, er ist der Redaktion bekannt. Druck auf die Medien macht das Verhalten des Unternehmens aber nicht besser.

So sah die Mail aus: und natürlich folgen wir dem umgehend, ist ja so eine nette Mitteilung, und wissen, was dieser Konzern also für Druck aufbaut, wenn man negativ berichtet. Nö. Es ist definitiv nicht unsere Aufgabe etwas in den Himmel zu loben, was Versicherte drangsaliert und aus Verträgen über Jahre nicht mehr entlässt, selbst wenn ein anderes Unternehmen Altrechte hat und plötzlich Doppelversicherungen zu Tage treten.

Ja und Druck bringt das Problem bei uns eben angepinnt auf unsere Hauptseite. Selber Schuld. Und wir x-en gerne alle Namen aus. Sogar den der netten Schreibkraft

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Langner-Urso,

wir sind auf den Beitrag "AXA Auto-Diebstahl? - Bei AXA ist Rechtsstreit Programm" aufmerksam geworden, der auf Ihrer Homepage unter https://menschenzeitung.de/?p=21558 veröffentlicht ist.

Hierbei handelt es sich um einen negativ geprägten Bericht über einen Versicherungsfall, in dem unser Mitarbeiter Herr xxxxx mehrfach namentlich und in einem negativen Kontext genannt wird:

     "Kurz vor Weihnachten ruft die Dame den zuständigen AXA Sachbearbeiter xxxxxx in Köln an und will wissen wann AXA den Schaden begleichen wird. 
     Herr xxxx von AXA wird ungeduldig und teilt ihr mit, nein die laufe erst Anfang Januar ab. Am 9.Januar ruft sie ihn Herrn xxxxx von AXA erneut an."

Insgesamt überschreitet dieser Beitrag die presserechtlich zulässigen Grenzen, da die Darstellung nur einseitig erfolgt. Insbesondere aber verletzt die Namensnennung das Persönlichkeitsrecht unseres Mitarbeiters (vgl. auch Ziffer 8 des Pressekodex) sowie sein Recht auf Anonymität. Er hat zu keinem Zeitpunkt in die namentliche Erwähnung eingewilligt, außerdem besteht keinerlei öffentliches Interesse an einer identifizierbaren Darstellung im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit. Herr xxxxx hat uns ausdrücklich mitgeteilt, dass er nicht namentlich genannt werden möchte. Die Namensnennung ist somit unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf Ihre presserechtliche Verantwortlichkeit für die Inhalte auf menschenzeitung.de bitten wir Sie, den Namen unseres Mitarbeiters, Herrn xxxxx, bis zum

     Montag, den 23. Juni 2014

vollständig aus dem Beitrag zu löschen und uns die erfolgte Löschung anschließend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx
Bereich Recht & Compliance - Legal & Compliance Department
AXA Konzern

Versichert bei der AXA? Hoffentlich haben Sie einen guten Rechtsschutz …

Wir haben vor einiger Zeit über einen Versicherungsfall geschrieben, jetzt gehen uns unterlagen aus einem anderen Teil der Republik zu. Wie ein roter Faden ziehen sich die Probleme, die Kunden der AXA zu haben scheinen durch die Republik. Wieder ein Autodiebstahl, wieder ein Selbstständiger, besser Freiberufler, wieder Grenzgebiet, wieder muss der Kunde klagen. Man kann eigentlich nur raten, sich besser einen günstigen Gebrauchtwagen  zu kaufen, dann bleibt man als AXA Kunde und Selbstständiger zum bereits entstandenen Schaden und Verdienstausfall, gar Arbeitsplatzverlust oder Verzicht auf einen Angestellten nicht auch noch auf einer oft teuren Finanzierung sitzen. Und wenn AXA so agiert, dann stellt sich irgendwie die Frage nach der Zahlungsfähigkeit des französischen Konzerns. Soviel Zynismus darf sein. …

Ein guter Rechtsschutz ist also Voraussetzung für jene, die Kunden der AXA werden wollen, denn der Ärger scheint vorprogrammiert. Für die AXA scheint es zum Alltag zu gehören, dass der Kunde sein Recht einzuklagen hat. Der andere Kunde hat derweil einen Anwalt eingeschaltet und seinen Schaden so gut wie ersetzt bekommen, allerdings muss ein Gutachter das Fahrzeug noch schätzen. Genial, machen Sie das einmal, wenn das Kfz nicht mehr vorhanden ist. Beweisen Sie dann, welche teuren Bauteile vielleicht vorhanden waren, völlig absurd. Und auch bei der Privaten Krankenversicherung scheint es bei Versicherungsfällen nicht ganz rund zu laufen, vielleicht erscheint auch dazu demnächst ein Artikel bei uns. Jetzt aber zum aktuellen Fall einer Autobesitzerin aus Aachen.

Der neue AXA-Fall aus Aachen:

Das Risiko, dass einem das Auto gestohlen wird ist heutzutage vorhanden, Autodiebstahl nimmt immer mehr zu. Noch größer wird allerdings das Risiko, wenn man bei AXA versichert ist und die AXA Versicherung den Diebstahl nicht übernehmen möchte, also nicht zahlt. Und das ist offensichtlich bei AXA kein Einzelfall. Warum AXA nicht zahlen möchte, dass erklärt die AXA Versicherung dem Kunden nicht. Dazu ist AXA erst bereit, wenn der Kunde ein Zivilverfahren anstrengt.

Der Sachverhalt: In der Grenzregion bei Aachen fährt eine Frau am Wochenende mit ihrem BMW ins benachbarte Maasmechelen in Belgien, wo sie Freunde trifft. Es wird spät und die Frau hat Alkohol getrunken, lässt deshalb ihr Auto stehen und sich von einem Bekannten nach Hause fahren. Als sie das Auto später am 12.November 2013 abholen möchte ist es weg. Sie geht die ganze Straße ab, kann es nicht fassen.

Das Auto stand in einer ruhigen Villengegend und war gut verschlossen. Dann geht sie aber zur örtlichen belgischen Polizei. Dort wird ein Protokoll aufgenommen, gemeinsam mit den Polizisten fährt sie den Ort ab. Die Beamten machen ihr allerdings wenig Hoffnung „Ihr Auto ist womöglich schon in Dubai“. Von der Dienststelle ruft sie die AXA Versicherung an.

Die Dame am Telefon teilt mit, sie solle am nächsten Tag zu ihrer AXA Filiale gehen. Am nächsten Tag geht die Betroffene zuerst zur deutschen Polizei und erstattet dort ebenfalls Anzeige, so wurde es ihr erklärt. Das Auto ist von den belgischen Kollegen bereits zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Danach geht sie zur AXA Filiale und gibt dort sämtliche Unterlagen, sowie ihre Schlüssel ab. Außerdem füllt sie einen Fragebogen zum Sachverhalt aus. AXA teilt ihr mit, sie müsse vier Wochen abwarten, ob ihr Auto wiedergefunden werde.

Anfang Dezember erfährt sie von der belgischen Polizei sie sähen keine Aussicht, ihr Auto wiederzufinden und kurz darauf am 4.12 erhält sie von der Staatsanwaltschaft in Deutschland ein Schreiben: „Das Verfahren ist eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte.“

Kurz vor Weihnachten ruft die Dame den zuständigen AXA Sachbearbeiter  in Köln an und will wissen wann AXA den Schaden begleichen wird. Er teilt ihr mit, er müsse die vier Wochenfrist bis Anfang Januar abwarten. Das kommt der Frau komisch vor, denn die vier Wochen Frist ist doch schon am 12. Dezember ab gelaufen ?

Der Mitarbeiter von AXA wird ungeduldig und teilt ihr mit, nein die laufe erst Anfang Januar ab. Am 9.Januar ruft sie ihn  von AXA erneut an. Jetzt erklärt er ihr, ein Schadenbüro würde ihr noch einige Fragen stellen wollen, wann es sich melden würde wisse er nicht, schließlich hätte man viel zu tun. Die Dame nimmt selbst Kontakt mit dem Büro auf und der Schadensachbearbeiter kommt noch in der Woche in ihr Büro und sie beantwortet ihm mehrere Fragen.

Danach hört sie wieder wochenlang nichts von AXA. Drei Emails die sie der AXA schickt mit der Bitte um Mitteilung, wann der Schaden reguliert wird, beantwortet AXA bis heute nicht. Am 6.Februar erhält sie per Post ein Schreiben von AXA, datiert vom 29. Januar:

 

„Wir bestreiten das Vorliegen eines ersatzpflichtigen Ereignisses
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Erkenntnisse lediglich in einem eventuell zu führenden Zivilprozess vorgetragen werden.“

Wer hat Lust nach dem Ärger eines Diebstahl gegen die AXA Versicherung vor Gericht zu ziehen, einen Anwalt zu suchen, und das in Vorleistung zu bezahlen? Offensichtlich geht AXA davon aus, dass die meisten AXA Versicherten diesen Weg erst gar nicht gehen, und damit hätte die AXA Versicherung dann Geld gespart. Dieser Umgang von AXA mit ihren Kunden ist wohl einzigartig. Nach dem Motto: soll der AXA Kunde erst mal beweisen.

Der Brief von AXA wurde zwar unterschrieben, aber die Namen wurden nicht einmal ausgeschrieben. Da darf der AXA Kunde rätseln, wer die Verantwortung für das Schreiben bei AXA trägt.

Klar, dass die Dame AXA in Zukunft meidet, zu groß ist das Risiko, dass im Schadenfall nicht gezahlt wird. Zu einer solchen Versicherung kann man kein Vertrauen haben und, wir haben hier ja schon darüber berichtet, es ist kein Einzelfall. AXA als Risikofaktor also. Über eine AXA Versicherung sollte man also gar nicht nachdenken brauchen, denn eine Versicherung als Risikofaktor ist das letzte was man braucht. Das sollte man tunlichst meiden. Bei AXA versichern ist also wohl so gut wie gar keine Versicherung abschließen.

©c.zimmermann/denise-a. langner-urso

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Die Axa hat uns verpflichtet, den Namen des Mitarbeiters aus dem Text zu entfernen, er ist der Redaktion bekannt. Druck auf die Medien macht das Verhalten des Unternehmens aber nicht besser, im Gegenteil. Auch bei Unternehmern im Bereich PKV gibt es massive Probleme mit dem Unternehmen, was wir auch immer wieder von Menschen hören, die über Probleme mit ihrer Hausrat berichten.

denise-a. langner-urso