EU : Die Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und sie besdeutet, dass ein Unternehmen keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tätigt. Wer sich damit genauer befassen mag: Insolvenzordnung.

In §15a InsO heisst es zur Insolvenzverschleppung:

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.
(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Was die EU Staaten derzeit tun ist Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und mehr, man handelt im Auftrag seiner Bürger und macht alle in der EU lebenden Menschen zu Mittätern. Genial und vermutlich einmalig. Die Kanzlerin nennt sowas ja „Vertrauen herstellen“ und sollte vielleicht die Gesetze dahingehend ändern lassen.

Wer momentan nicht spurt, der sitzt ja ohnehin auf verlorenem Posten, und zuerst erledigt man sich derzeit unliebsamer Sparer, man schiebt sie aufs Abstellgleis, Behinderte stören eben auch bei der ganz großen Politik. Um Rücktritt wird gebeten, eher dazu aufgefordert, da kommt Krankheit gelegen. Sie wissen schon, es geht um Schäuble.

Auch hier bricht die Regierung wieder diverse Gesetze. Für Arbeitgeber gilt:

1.) Beschäftigungspflicht

Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der Wähler ist ein Arbeitgeber und langsam sollte darauf bestanden werden, dass unsere Bundes-Mutti mit ihrem gelben Sohnemann sich an Gesetze hält

Aus diesem Grund kann bei Arbeitgebern ein Interesse daran bestehen, schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Die Mitteilung der Schwerbehinderteigenschaft wäre in einem solchen Fall ggf. vorteilhaft, wobei es ratsam sein kann, sich vorab wegen der entsprechenden Firmenpolitik im Zusammenhang mit der Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter kundig zu machen, z.B. bei der Schwerbehindertenvertretung oder dem Betriebsrat oder aus allgemein zugänglichen Informationen.

Es heisst auch, es gelte

2.) besonderer Kündigungsschutz- ach ja? Für Herrn Schäuble gilt das wohl nicht? Innenminister Thomas de Maizière geifert doch seit Wochen auf dessen Posten und die Sabber trieft nur so.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, sind also nicht so „ohne weiteres“ kündbar wie nichtbehinderte Menschen. Zum Beispiel muss vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Auch wegen dieser rechtlichen Besonderheit kann es für den schwerbehinderten Arbeitnehmer vorteilhaft sein, seine Schwerbehinderung rechtzeitig feststellen zu lassen.

In einem hat die Linke übrigens Recht, die Kanzlerin sollte die Vertrauensfrage stellen, oder gleich zurücktreten, denn Insolvenzverschlepper, Menschen die gegen Behinderte Politik machen und auf deren Ämter geifern, wie Koch und de Maizière braucht niemand, und wer bei der Bildung spren will ist ebenfalls fehl am Platze. Afghanistan, das könnten wir uns sparen, nur darüber denken die schwarz-gelben nicht nach.

Tägliches Geldversenken zur Vertrauensbildung in eine Währung und Union, die niemand wollte, braucht niemand, was die Menschen hingegen brauchen ist eine Zukunft, und die gibt es nicht mit Milliarden an Schulden, das haben die Kinder und Enkel nicht verdient. Was die Menschen brauchen sind gute Jobs, von denen man leben kann, und nicht der Bankster am Schalter der Deutschen Bank.

Was die Menschen wollen ist Sicherheit und strahlenfreie, bezahlbare, Zukunft ohne Überwachungsstaat und Kriege, und all das gibt es mit schwarz-gelb nicht. Wer unkalkulierbare, unfinanzierbare Risiken liebt, wie schnelle Brüter und Kopfgelder, wer gerne Steuern zahlt und zockt, der mag weiter den Sommernachts -Traumtänzern Westerwelle und Merkel nachlaufen, Realisten hingegen erkennen, sie tanzten nur einen Sommer. Der Ausgang des Filmes ist bekannt, sie starb in seinen Armen.

©denise-a. langner-urso

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