Mietendeckel – Zwischen Zinsfalle und Inflation

Man könnte auch sagen, denn die einen wussten nicht was sie anrichten, die anderen freuten sich und sehen die Fallstricke nicht, weil weder Politik noch Mieter vom Ende her denken.

Manche Dinge sollten länger brauchen, weil man alles und jedes vom Ende her denken sollte, und in Berlin ist das nicht der Fall, und nicht nur dort, viel zu oft passiert das auch in der Bundespolitik.

Eine Meldung hätte aufschrecken müssen, die nämlich, zu der der Tagesspiegel titelte: Berliner bekommen künftig zwei Mietpreise genannt

Wer diese Nachricht gelesen hat, der stutzte, doch nach einigem Nachdenken, kommt man irgendwann auf die Idee, mit kurios, wie dort geschrieben, hat all das überhaupt nichts zu tun, im Gegenteil, es ist traurig, wie kurzsichtig Politiker sind, und wenn dort vorhanden, diese auf ihre Berater hereinfallen, denn wenn vorhanden, dann haben auch diese keine Bedenken mitgeteilt, keine Folgen angesprochen, denn jeder normale Mensch hätte danach gezögert das zu beschließen, was Berliner Mietern demnächst zugemutet wird.

Die Mieter der Hauptstadt sollen also die Differenz zweier unterschiedlicher Mietpreisangaben zurücklegen, falls der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht entweder ganz oder in Teilen scheitert, und ich frage mich, wohin sollen sie diese Gelder eigentlich legen?

Auf der einen Seite stehen nämlich immer mehr Banken, die für Rücklagen Strafzinsen erheben, auf der anderen Seite steht die Inflation, die, auch wenn sie nur gering ist, zu Verlusten führt, zu immer höheren, je länger Unklarheit zum Mietendeckel herrscht.

Es ist nun aber eben auch so, und mir ist noch niemals anderes untergekommen, dass es auch Zinseszinsen gibt, und dass Gelder auf Banken auch diesen unterworfen sind und dass, wenn das Verfassungsgericht anders entscheiden, diese auch auf zurückgehaltene Gelder berechnet werden. Anders gesagt, die Gelder, die zurückgehalten werden sollen, falls der Berliner Mietendeckel keinen oder nur teilweise Bestand haben sollte, sind in der Zwischenzeit eventuell nicht mehr ausreichend, weil durch oben genannte Faktoren reduziert und durch auflaufende Zinseszinsen nochmals höher.

Wer also erklärt den Mietern, was auf sie zukommen könnte? Wer schützt sie eigentlich im Zweifelsfall, wenn nach einem Negativurteil nicht ausreichend Geld vorhanden ist? Die Politik? Die Akteure werden sich einen schlanken Fuß machen, so viel ist sicher, werden sagen, man habe ja gewarnt, doch ausreichend gewarnt hat von ihnen niemand.

Kein einziger hat den Mietern etwas über Zinszusammenhänge und Inflation erzählt, oder habe ich irgendetwas überhört oder überlesen? Ist irgendwo bereits eine Schiedsstelle eingerichtet, die unter Umständen hunderte, vielleicht tausende Mieter berät, wie man mehr Gelder zurücklegt um die Folgen aufzufangen, falls das Verfassungsgericht gegen den Deckel entscheidet?

Oder sind die Mieter in diesem Fall dann ebenfalls nur auf eigene Rechtsvertreter angewiesen, darauf überhaupt eingestellt, dass im Zweifelsfall eventuell auf sie auch noch die Kosten der Anwälte des Gegners übernommen werden müssen, wenn sie dann Prozesse gegen Vermieter verlieren?

Ich will nicht in der Haut dieser Menschen stecken, Mieter einem solchen Höllenritt auszusetzen, ist mehr als verwerflich, und ich will nicht wissen, was passiert, wenn dieses undurchdachte Projekt nach hinten losgeht …

Politisches Handeln sollte immer auch sämtliche Konsequenzen durchdenken, nur in dieser schnellebigen Zeit, wo sich Parteien nur von Wahl zu Wahl hangeln und ständig auf Umfragen schielen, scheint dies keine Option mehr zu sein. Bedauerlich.

©denise-a. langner-urso