Werbeartikel: Geburtsvorbereitung und Elterngeld

Die erste Schwangerschaft stellt die künftigen Mütter und Väter vor neue Herausforderungen. Anders als bei nachfolgenden Geburten gibt es hier keine eigenen Erfahrungen auf die sich die werdenden Eltern berufen können.

Der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses ist den Eltern in spe nur zu empfehlen. Unter anderem deswegen, weil dies vielleicht für längere Zeit eine der letzten Gelegenheiten ist, gemeinsam Zeit zu verbringen, in der die Aufmerksamkeit außchließlich dem Partner oder Partnerin gehört.

Ein weiterer Nutzen liegt in der Sicherheit, die so ein Kurs werdenden Eltern vermittelt. Beim ersten Baby ist die Unsicherheit groß und Angst, etwas zu falsch zu machen macht sich breit. Mit dem Besuch eines Vorbereitungskurses erlangen die Teilnehmer*Innen nicht nur praktisch anwendbare Kenntnisse, sondern bekommen darüber hinaus das gute Gefühl, alles Notwendige dafür getan zu haben, um sich der künftigen Herausforderung zu stellen. Ein solcher Kurs ist auch dafür gut, falsche Vorstellungen auszuräumen und eine realistische Sicht auf den Geburtsvorgang und die ersten Tage danach zu bekommen.

Kinder großzuziehen ist in unserer Gesellschaft auch eine Frage des Geldes. Hierzulande stellt der Nachwuchs für manche Eltern sogar ein Armutsrisiko dar. Erstausstattungen, Kinderwagen, Möbel und wiederkehrende Kosten für Windeln, Kleidung und Babypflege strapazieren das zur Verfügung stehende Haushaltsbudget. Einen warmen Geldregen in Form einer Sonderzahlung während der Elternzeit können Erziehende daher gewiss sehr gut gebrauchen.

Elterngeld steht in der Regel denjenigen zu, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, keine Vollzeitarbeit ausüben und ein Kind aufziehen, das während des Bezugszeitraums in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt. Wer während des Bezugszeitraums mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Antrag darf ab dem Geburtstermin gestellt werden, wobei für rückwirkende Zahlungen eine Frist von 3 Monaten gilt.

Die Höhe des Elterngelds wird anhand individueller Angaben und Daten des Antragstellers berechnet. Eine Berufstätigkeit ist keine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung, doch hängt die Höhe der Auszahlung von den bisherigen Einkünften ab. Ob dabei Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden, richtet sich nach der Art dieser Zuwendungen. Sind sie laut Arbeitsvertrag als 13. und 14. Monatsgehalt definiert, zählen sie als regelmäßige Einkünfte. Wurden sie jedoch als „sonstige Bezüge“ deklariert, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall fließen sie nicht in die Berechnung ein, was eine niedrigere Auszahlungssumme zur Folge hat.

Der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses und die Wahrnehmung der ärztlichen Kontrolltermine gehören zu den Dingen, die es während der Schwangerschaft zu organisieren gilt. Soll die Geburt ambulant oder zu Hause erfolgen, muss die medizinische Nachsorge geklärt werden. Hebammen unterstützen Eltern bei der Versorgung des neuen Erdenbürgers. Eine frühzeitige Terminabsprache empfiehlt sich, da die Nachfrage die freien Kapazitäten übersteigt. Obwohl sie wertvolle Arbeit leisten und dringend benötigt werden, hat die Zahl der Hebammen stark abgenommen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Versicherungsbeiträge, die durch die Einkünfte häufig nicht abgedeckt werden.

Bei aller organisatorischen Arbeit darf nicht vergessen werden, dass die Schwangerschaft eine Zeit der freudigen Erwartung ist. Daher sollte man sich bewusst genussvolle Auszeiten gönnen. Mit fortschreitendem Verlauf lassen sich die ohnehin nicht umgehen, da der Körper der Mutter seine Erholungszeiten automatisch einfordert.

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